24.07.2023 Politik
BMG kündigt Hybrid-DRG für Anfang 2024 an
Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das geht aus der aktualisierten Arbeitsplanung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach ist eine Rechtsverordnung für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres geplant. Das Ziel ist die Einführung zum Jahresbeginn 2024.
Die neue Regelung der speziellen sektorengleichen Vergütung war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Dafür hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen im Sozialgesetzbuch V eingeführt.
GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten sich aber nicht fristgerecht auf einen Katalog für die Hybrid-DRG einigen können. Das Bundesgesundheitsministerium ist daher nun am Zug, die Details selbst auf dem Weg der Ersatzvornahme festzulegen.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere Artikel zum Thema
01.05.2020 Aus- & Weiterbildung
Traumberuf Chirurg? Wie tickt der Nachwuchs?
Die Werteentwicklung des ärztlichen Nachwuchses und die daraus abgeleiteten Einstellungen zu Berufsbild, Arbeitslast und Leistungsbereitschaft bestimmen seit fast zwei Jahrzehnten in schöner Regelmäßigkeit chirurgische Gazetten und Kongresse. Aber viele Einschätzungen, Trendforschungen oder Zukunftsvisionen zur neuen Generation kranken an zu kleinen Stichproben („meine Leute sagen mir immer…“), bleiben in persönlichen Empfindungen stecken („ich meine ja, dass…“) oder ersticken in schicksalstreuer Ergebenheit („wir müssen auf jeden Fall…“).
30.04.2020 Corona
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Hier finden Sie die Regelungen im Überblick, die das Kabinett am 29.04.2020 im Entwurf beschlossen hat.
20.04.2020 Corona
Übergangsfrist verstrichen: Klinik-Bettenmeldung an das DIVI-Intensivregister jetzt Pflicht
Das DIVI Intensivregister erfasst derzeit tagesaktuell die Versorgungskapazitäten und Fallzahlen zu intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten. Ziel des Registers ist, die Verfügbarkeiten von Beatmungsbetten und von erweiterten Therapiemaßnahmen bei akutem Lungenversagen in Deutschland sichtbar zu machen. Hierzu melden Kliniken mit Intensivstationen selbstständig und freiwillig per Log-in ihre Daten und sind angehalten, diese täglich zu aktualisieren.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.