21.03.2019 Politik
Investitionsbedarf der Krankenhäuser
Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und des GKV-Spitzenverbandes
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit deutlich über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dies zeigt die aktuelle Investitions-Analyse für das laufende Jahr 2019, auf die sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt verständigt haben. Die bereits zum sechsten Mal veröffentlichte Analyse von Investitionsbewertungsrelationen soll den Bundesländern helfen, die von ihnen bereitzustellenden Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Derzeit decken die Bundesländer mit ihren Zahlungen aber gerade einmal die Hälfte der benötigten Gelder für Investitionen tatsächlich ab.
Weitere Artikel zum Thema
22.05.2020 Politik
Ärztestatistik 2019 – Reinhardt: „Ärztinnen und Ärzte sind systemrelevant“
„Die Corona-Pandemie führt uns drastisch vor Augen, wie sehr unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben von einem gut funktionierenden Gesundheitswesen abhängt ..."
17.05.2020 Politik
Strafzahlungen des MDK-Reformgesetzes greifen nicht bei belegärztlicher chirurgischer Tätigkeit
Der Vizepräsident des BDC, Dr. med. Jörg Rüggeberg, gibt Tipps zum MDK-Reformgesetz, das seit 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz regelt unter anderem eine Strafzahlung in Höhe von mindestens 300 Euro für Krankenhausträger, denen eine fehlerhafte Abrechnung durch den MDK nachgewiesen wird.
15.05.2020 Politik
Gesundheitsausgaben im Jahr 2018 um 4 Prozent gestiegen
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland beliefen sich im Jahr 2018 auf 390,6 Milliarden Euro oder 4 712 Euro je Einwohnerin bzw. Einwohner. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anstieg um 4,0 % gegenüber 2017.
12.05.2020 EBM
Schulterarthroskopie: Neue EBM-Ziffer für Zweitmeinungsverfahren
Als Zweitmeiner können Orthopäden und andere Fachärzte ab sofort die GOP 01645 für die Aufklärung und Beratung der Patienten zur Schulterarthroskopie abrechnen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.