19.01.2022 Politik
Videosprechstunde: Maximal drei Tage Erst-AU für praxisfremde Patienten
Im Fall einer Videosprechstunde soll die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung nicht unmittelbar persönlich bekannt sind, über einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen nicht hinausgehen. Mit dieser heute (19.1.2022) in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag aus dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) vom 3.6.2021 zur Regelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund ausschließlicher Fernbehandlung um.
Die bereits bestehende Möglichkeit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen bleibt unverändert erhalten. Sie gilt weiterhin für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einer anderen Vertragsärztin derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt sind, so der G-BA in den “Tragenden Gründen” zu diesem Beschluss.
Der Beschluss und die Tragenden Gründe dazu finden sich auf der Website des G-BA.
Autor des Artikels
Weitere Artikel zum Thema
18.01.2021 Politik
KBV mit Kommunikationsdienst kv.dox gestartet
Über Ende-zu-Ende verschlüsselte KIM-Dienste wie kv.dox soll künftig die gesamte digitale Kommunikation im Gesundheitswesen laufen: Praxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Apotheken können Dokumente dann
16.01.2021 Politik
BDC-Kommentar: IT-Sicherheits-Richtlinie der KBV muss von den Krankenkassen erstattet werden
BDC-Vizepräsident Dr. Kalbe kommentiert die Verabschiedung der IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
05.01.2021 BDC|News
Live-Diskussion für ÄrztInnen mit Jens Spahn
BMG-Chef Jens Spahn lädt Ärzte und Apotheker am kommenden Samstag zu einem Austausch zur Corona-Schutzimpfung per Livestream ein.
16.11.2020 Stellungnahmen
Stellungnahme des BDC zum Referentenentwurf des GVWG
Der BDC unterstützt die grundsätzliche Intention des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), die Versorgung zielgerichtet weiterzuentwickeln, u. a. durch Maßnahmen zur Koordination von Patienten in der Notfallversorgung sowie durch weitere Regelungen im Bereich der Qualitätssicherung und -darstellung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.