03.01.2022 Politik
2022 – Was ist neu?
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2022/01/Neues_Jahr_2022_baona_iStock-1338993549-750x432.jpg)
Zum 1. Januar 2022 und im Verlauf des Jahres 2022 treten in der Gesundheit und Pflege sowie in der Alterssicherung und am Arbeitsmarkt verschiedene Änderungen in Kraft. In der Gesundheit und Pflege betrifft dies die Entlastung für Pflegebedürftige in der stationären Pflege, den erstmaligen Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung, die Verlängerung des pandemiebedingten Schutzschirmes, die Fortführung des längeren Kinderkrankengeldes, den eigentlich geplanten bundesweiten Start des E-Rezeptes (mittlerweile von Bundesgesundheitsministerium wegen der fehlenden flächendeckenden Verfügbarkeit gemäß § 360 Abs. 1 SGB V auf unbestimmte Zeit verschoben) , die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die einheitliche Ausbildung für Assistenzberufe im OP und in der Anästhesie sowie den ergänzenden Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung.
Die Änderungen im Detail finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Die Änderungen, welche die Alterssicherung und den Arbeitsmarkt betreffen, sind auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gelistet.
Weitere Artikel zum Thema
11.09.2020 Politik
KBV: Digitale Prozesse sektorenübergreifend angleichen
Mit Blick auf den Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes hat der KBV-Vorstand die Ungleichbehandlung ambulanter Praxen im Vergleich zu den Kliniken kritisiert. Das geplante Milliardenpaket drohe, „die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen“.
09.09.2020 Aus- & Weiterbildung
Durch Hospitation die Nische finden, die einen glücklich macht
BDC-Nachwuchsbeauftragter Dr. Benedikt Braun im Gespräch auf arzt & karriere,
04.09.2020 Politik
BÄK: Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten statt ausufernder Kontrollbürokratie
Die BÄK sieht die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement kritisch.
03.09.2020 Krankenhaus
Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser
Das Bundeskabinett hat am 02.09.2020 dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) zugestimmt. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.