20.09.2017 Politik
“E-Health muss in erster Linie den Patienten dienen!”
Hessischer Ärztekammerpräsident spricht sich für technische Anwendungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung aus
20 Denn die Entwicklung von E-Health darf nicht alleine von geschäftlichen Interessen der EDV-Anbieter getrieben werden”, betont Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Der Vorwurf, die Ärzteschaft wolle technische Innovationen und Entwicklungen ausbremsen, ist dagegen völlig falsch. Wir sind vielmehr offen für sinnvolle technische Anwendungen, die zur Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen. Doch die Technik darf nicht zum Selbstzweck werden! Unsere Aufgabe als Ärztinnen und Ärzte ist es, die Entwicklungen nach ihrem Nutzen für den Patienten zu beurteilen und den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten in den Fokus der Debatte zu rücken!”
Digitale Anwendungen können Ärzte nicht ersetzen
Technische Anwendungen wie beispielsweise die Telemedizin können lediglich als Ergänzung im ärztlichen Arbeitsalltag dienen, um Ärztinnen und Ärzte zu unterstützen und so die Patientenversorgung zu erleichtern. Dass dies auch im Sinne der Patientinnen und Patienten ist, zeigen die Ergebnisse einer 2016 vom Bundesverband Verbraucherzentrale e.V. beauftragten qualitativen Studie zu E-Health in Deutschland: Bei allen technischen Fortschritten wünschen sich Patienten vor allem einen Zeitgewinn für wichtige Gespräche und zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten. Dafür bedarf es nach wie vor einer Ressource, die auch durch telemedizinische Modelle nicht ersetzt werden kann: der Arztzeit. „Wir müssen uns bewusst machen, dass E-Health den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt nicht ersetzen wird”, so von Knoblauch zu Hatzbach. Der Einsatz elektronischer Anwendungen steht auch im Einklang mit der ärztlichen Berufsordnung. Eine ausschließlich auf unpersönlichen Fernkontakten beruhende Behandlung wird den Patienten nicht gerecht. „Wenn ein Arzt seine Patienten dagegen kennt und sie etwa bei leichten Erkrankungen oder Routinefällen telemedizinisch behandelt, dann sind die bequemen, schnellen und effizienten Informations- und Kommunikationsprozesse ausdrücklich zu begrüßen”, erklärt von Knoblauch zu Hatzbach.
Telematik und Datenschutz nach wie vor unzureichend
Voraussetzung für die Umsetzung der digitalen Anwendungen ist eine funktionierende telematische Infrastruktur. Doch noch fehlt ein flächendeckendes, schnelles und hochleistungsfähiges Internet. Gerade auf dem Land, wo sich der Ärztemangel bereits bemerkbar macht, muss die technische Infrastruktur jedoch zuverlässig zur Verfügung stehen. Auch der Austausch von Patienteninformationen zwischen verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen ist bislang nicht sicher, da es keine einheitlichen Schnittstellen gibt, die das problemlose und sinnvolle Ineinandergreifen unterschiedlicher Systeme und Anwendungen ermöglichen. „Hier sind noch einige Hürden zu überwinden. Die Politik muss die Rahmenbedingungen für die Nutzung telemedizinischer Anwendungen schaffen”, fordert von Knoblauch zu Hatzbach.
Da im Bereich E-Health mit hoch sensiblen Patientendaten gearbeitet werde, müsse deren Sicherheit bei der Entwicklung technischer Anwendungen höchste Priorität haben: „Die Einhaltung des Datenschutzes ist aus ärztlicher Sicht eine conditio sine qua non.”
Quelle: Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt am Main, https://www.laekh.de
Weitere Artikel zum Thema
01.04.2021 Aus- & Weiterbildung
Pro und Kontra Personaluntergrenzen
Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige patientenorientierte Versorgung und deren Vergütung ist die Festlegung einer aufgaben- und patientenorientierten Personalbemessung für die Berufsgruppen der direkten Patientenversorgung. Bedarfsgerechte Personalvorgaben sind Ausdruck einer werteorientierten Medizin im Sinne des individuellen Patienten. Durch sie werden Ärztinnen und Ärzte wieder in die Lage versetzt, ihre Aufgaben in der Versorgung mit ausreichend Zeit für Patienten zu versehen.
29.03.2021 BDC|News
Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 ab dem 7. April in Praxen
Ab dem 7. April starten die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in Arztpraxen. Bei genügend Impfstoffverfügbarkeit werden auch alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte einbezogen.
26.03.2021 BDC|News
Sachverständigenrat mahnt bessere Nutzung der Digitalisierung an
Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll genützt würden.
16.03.2021 BDC|News
Internationale Veranstaltung VacciCON zu Covid-19-Impfstoffen
Am 27. März 2021 findet von 16.00 bis 18.00 Uhr erstmals eine globale Live-Session zu den Covid-19-Impfstoffen statt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.