01.05.2010 Arbeitsrecht
Außertarifliche Verträge
Hand aufs Herz: wer von uns hätte sich vor Antritt einer Oberarztposition schon mit dem Thema des Außertariflichen Vertragssystems auseinandergesetzt?
Vertragsverhandlungen, d.h. der Sprung in die „Selbständigkeit“ und Eigenverantwortlichkeit, wurden traditionell bis zum Zeitpunkt der Chefarztbewerbung, also auf das Ende der Oberarztkarriere, verschoben.
Die Zeiten haben sich geändert.
Die strukturellen Neuerungen innerhalb der Kliniken als Ausdruck einer wettbewerblichen Anpassung, höchste Ansprüche an Qualität und Qualitätstransparenz haben zu einer zunehmenden Spezialisierung und Subspezialisierung innerhalb der Fachdisziplinen geführt.
Daraus ergaben sich neue Organisationsmöglichkeiten tradierter hierarchischer Klinikmodelle: die Bildung von Departments innerhalb eines Zentrums oder sog. Sektionen bzw. Abteilungen innerhalb einer Klinik mit jeweils Leitenden Ärzten (Oberärzte) an der Spitze, aber dennoch unterhalb des Zentrums- bzw. Klinikleiters (Chefarzt) positioniert.
Diese neuen Organisationsformen eignen sich besonders zur Lenkung von Patientenströmen und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, eine sog. „Leuchtturmwirkung“ in der Öffentlichkeit zu erzielen. Des Weiteren erleichtern sie die kontinuierliche Qualitätsverbesserung innerhalb eines Teilbereiches des Ganzen, da eine Konzentration und Fokussierung auf nur ausgewählte Problemfelder besteht und der Wiederholungsfaktor (Training und Erfahrung) hierdurch erheblich steigt (Expertenbildung).
Insofern erscheint es heutzutage gerechtfertigt, ja vielleicht sogar angemessen und notwendig, dass Personen mit besonderer Qualifikation und „leitender Funktion“, wie im übrigen im Managementwesen schon lange Brauch, ihre Vergütung gemäß ihrem geschätzten Wert für den Klinikträger eigenständig aushandeln können.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass außertariflich Angestellte nicht automatisch auch Leitende Angestellte sein müssen et vice versa. Die folgenden Beiträge zum Thema Außertariflicher Vertrag sollen einen Überblick über pro und contra, Sinn und Unsinn, aber auch über Risiko- und Sicherheitsaspekte informieren. Wir haben versucht, sofern die (nicht nur tarif-)vertraglich geregelte Schweigepflicht über Vertragsinhalte es denn überhaupt zulässt, die AT-Verträge aus verschiedenen Blickwinkeln unter den o. g. Kriterien zu beleuchten.
Wegen aktuell laufender Tarifverhandlungen war es uns leider nicht möglich, einen Beitrag für den Teil „… aus Sicht eines Klinikträgers“ zu bekommen.
Ungeachtet dessen, hoffen wir mit den Beiträgen aus Sicht von Betroffenen (Referat Oberärzte des BDC), aus Sicht eines Klinikdirektors (Prof. Dr. Axel Ekkernkamp, ukb), aus Sicht eines Juristen (Dr. jur. Jörg Heberer, Justiziar BDC) und aus Sicht des Marburger Bundes (Frau Stefanie Gehrlein) interessante und wertvolle Informationen und Anregungen geben zu können.
Die Recherchen zum Thema „AT-Verträge“ haben aber auch gezeigt, dass hier noch sehr viel „unerforschtes Land“ vor uns liegt. Es gibt nahezu keine validen Erhebungen zu diesem Thema, weder zu inhaltlichen Aspekten eines AT-Vertrages, noch zu dem gegenwärtigen Umfang der Verbreitung. Informationen dieser Art sind aber unserer Auffassung nach eine wichtige Entscheidungsgrundlage für all diejenigen, die AT-Verträge für sich in Erwägung ziehen oder die diese jährlich neu verhandeln müssen. Um hierfür eine Grundlage zu schaffen, hat sich der BDC entschlossen, eine anonymisierte Online-Umfrage zu schalten.
Wir bitten Sie herzlich, an dieser teil zu nehmen und uns auf diese Weise Gelegenheit zu geben, die grauen Felder zum Thema AT-Verträge mit Daten zu füllen.
Wir danken für Ihre Mitarbeit!
Das Referat für Oberärzte des BDC steht Ihnen für Rückfragen und Anregungen zu neuen Themen gerne zur Verfügung.
Autoren des Artikels
Prof. Dr. med. Julia Seifert
Zuständigkeit Hygiene im BDCLeitende Oberärztin der Klinik für Unfallchirurgie und OrthopädieUnfallkrankenhaus BerlinWarenerstr. 712683Berlin kontaktierenDr. med. Norbert Hennes
ehem. Präsidiumsmitglied des BDCKlinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimal-Invasive ChirurgieHelios Klinikum DuisburgAn der Abtei 7471166Duisburg kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
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