06.03.2019 Politik
Krankenkassen: Vorstandsbezüge erreichen knapp 50 Millionen Euro
Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des MDK und der Ärzteorganisationen
Nachdem rund 60 Betriebskrankenkassen vorab ihre Vorstandsvergütungen für 2018 veröffentlicht haben, wurden zum Fristablauf am 01.03.2019 auch die Zahlen der Ersatzkassen, Allgemeinen Ortskrankenkassen und Innungskrankenkassen gemeldet. Trotz neuer Spitzenwerte bis 333.717,00 Euro und vereinzelt hoher Steigerungsraten bis über 40 Prozent ist der TOP-Verdiener in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems für 2018 erneut in einem anderen Bereich zu finden.
Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge veröffentlicht werden, seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte sind Aufwendungen für Dienstwagen sowie Regelungen zur Altersvorsorge und im Fall des Ausscheidens aus dem Amt.
47,6 Millionen Euro für Vorstände und Geschäftsführer
In Summe haben Krankenkassen, MDK und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen im Jahr 2018 alleine für die Vorsitzenden ihrer bis zu dreiköpfigen Vorstände bzw. Geschäftsführungen nach den aktuellen Veröffentlichungen einen Gesamtbetrag von 28,1 Millionen Euro aufgewendet. Auf die Krankenkassen entfallen hierbei 15,32 Millionen Euro, die Kassenverbände 1,48 Millionen Euro, den MDK/MDS 2,47 Millionen Euro, die KBV/KVn 4,80 Millionen Euro und die KZBV/KZVn 4,05 Millionen Euro. Rechnet man die für 2018 veröffentlichten Bezüge aller Mitglieder der Vorstände/Geschäftsführungen zusammen, ergibt sich eine Summe von 47,6 Millionen Euro (Kassen: 20,66 Millionen Euro, Kassenverbände: 1,91 Millionen Euro, MDK/MDS: 3,91 Millionen Euro, KBV/KVn: 11,24 Millionen, KZBV/KZVn: 9,92 Millionen Euro).
Jeweils nicht mitgerechnet sind hierbei die Betriebskrankenkassen ohne Veröffentlichungspflicht (vgl. unten) sowie Nichtmeldungen, z. B. vom IKK e.V. und dem BKK Dachverband.
Aktuelles Ranking nach Krankenkassen
Die TOP-10 der Kassenchefs liegen für 2018 alle über 240.000 Euro, mindestens acht Vorstände erhielten in Summe jeweils über 250.000,00 Euro. Eine vollständige Übersicht aller aktuell von den Krankenkassen veröffentlichten Bezüge für 2018 und die Vorjahre finden meineGKV-Leser inklusive der Veränderungsraten im Thema “Krankenkassen”. Die Angaben in der Übersicht wurden zur Vergleichbarkeit auf Jahreswerte hochgerechnet, sofern die Veröffentlichung – z. B. durch einen Wechsel im Vorstand – Teilzeiträume beinhaltet. Berücksichtigt wurden Meldungen bis einschließlich 02.03.2018. Die Übersicht der Vorstandsbezüge wird fortgeschrieben und ggf. um Nachmeldungen ergänzt.
Nach den aktuellen Meldungen haben sich 10 Vorstandsvergütungen negativ entwickelt. In ebenfalls 10 Fällen betrug der Zuwachs dagegen mindestens zehn Prozent, in drei Fällen über 20 Prozent (BKK Mobil Oil, BKK 24, WMF BKK) – in der Spitze sogar +42,61 Prozent (WMF BKK). Unterschiede gab es auch bei der Zusammensetzung der Bezüge – nur in 60 Fällen wurde noch ein variabler, erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil gezahlt.
Die Top-Bezüge bei Krankenkassen im Jahr 2018 ab 250.000 Euro (Steigerung zum Vorjahr)
TK: 333.717,00 Euro (+3,00 Prozent)
BARMER: 297.512,00 Euro (+3,00 Prozent)
DAK: 284.500,00 Euro (+5,37 Prozent)
AOK Bayern: 266.553,53 Euro (+2,06 Prozent)
AOK B-W: 260.000,00 Euro (+0,0 Prozent)
IKK classic: 257.563,00 Euro (+3,42 Prozent)
mhplus BKK: 214.154,00 Euro (-17,08 Prozent)*
AOK Nordost: 251.329,45 Euro (+8,45 Prozent)
*) Personalunion mit Metzinger BKK: insgesamt 253.754,00 Euro
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 02.03.2019
Weitere Artikel zum Thema
12.07.2021 Politik
Offener Brief des Deutschen Ärztinnenbundes zum Mutterschutzgesetz
Sehr geehrte/r …., das Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes sollte die diskriminierungsfreie Teilhabe von schwangeren Frauen an ihrem Arbeitsplatz sein. Ein Bundesausschuss Mutterschutz sollte die novellierte Gesetzgebung evaluieren und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anhand sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln optimieren. Mehr als drei Jahre nach Einführung des Gesetzes ist die Realität verheerend. Es behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen. Die zugesagte Optimierung ist bis heute unterblieben.
02.07.2021 Aus- & Weiterbildung
BÄK beschließt Zusatzweiterbildung Infektiologie
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die neue Zusatzweiterbildung Infektiologie beschlossen.
11.06.2021 Krankenhaus
G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement
Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.
01.06.2021 Politik
Deutscher Ärztetag 2021
GESUNDHEITSVERSORGUNG ZUKUNFTS- UND KRISENFEST MACHEN Mit großer Mehrheit beschlossen die Delegierten des 124. Deutschen Ärztetages am 4. und 5. Mai 2021 den Leitantrag der Bundesärztekammer zu den Lehren aus der Corona-Pandemie. Demnach sollten Bund und Länder nun aus den identifizierten Schwachstellen des Gesundheitswesens die Konsequenzen ziehen und die Gesundheitsversorgung zukunfts- und krisensicherer aufstellen. Dazu gehören auch folgende Maßnahmen:
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.