01.07.2024 Politik
Strukturabfrage hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrekturen
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2017/01/ce67085d6896a3fd1b8add74448a6fae-750x499.jpg)
Zum Nachweisverfahren für Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) behandeln, gibt es organisatorische Anpassungen. Mit einem Beschluss von gestern änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu seine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
- Die Korrekturfrist für Angaben zur jährlichen Abfrage zu Strukturanforderungen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen wurde um zwei Wochen verlängert. Statt bis zum 1. März haben Krankenhäuser nun bis zum 15. März dafür Zeit.
- Krankenhäuser, die die Strukturvorgaben des G-BA für die Behandlung von hüftgelenknahen Femurfrakturen nicht mehr erfüllen, müssen neben den Landesverbänden der Krankenkassen auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in seiner Funktion als Datenannahmestelle aktiv informieren. Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich. Im laufenden Jahr ausgeschiedene Kliniken können auf diese Weise schneller identifiziert werden. Sie werden vom IQTIG dann nicht in der Strukturerhebung erfasst.
Der Beschluss wird derzeit noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: G-BA
Weitere Artikel zum Thema
16.03.2021 BDC|News
BDC trauert um Dr. med. Heidrun Gitter
Am 15.3. verstarb unsere kinderchirurgische Kollegin Dr. Heidrun Gitter, Präsidentin der Ärztekammer Bremen und Vizepräsidentin...
10.03.2021 BDC|News
Aktualisierte Corona-Testverordnung tritt in Kraft
Jeder Bürger hat seit dem 8. März Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Das sieht die neugefasste Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am 9. März veröffentlicht wurde.
01.03.2021 Aus- & Weiterbildung
Physician Assistant (B.Sc.) – Patientennahe Akademisierung und Verstärkung für das ärztliche Team
Die Einführung des Berufsbildes Physician Assistant (PA) in vielen Ländern weltweit und auch in Deutschland ist damit begründet, Ärzte angesichts der zunehmenden Komplexität der Versorgung auf Grund der medizinischen, medizinisch-technischen und demografischen Entwicklung, von Vernetzungserfordernissen und der hierfür notwendigen berufsübergreifenden Versorgungskonzepte stärker als bisher zu unterstützen und von Routinetätigkeiten zu entlasten.
22.02.2021 Politik
G-BA: Bericht zu Zweitmeinungsverfahren veröffentlicht
Erstmalig hat der Gemeinsame Bundesausschuss Details zum Antragsgeschehen beim Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe veröffentlicht. Darin werden auch Daten für die Indikationen Schulterarthroskopie von 2018 bis Juni 2020 genannt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.