01.06.2023 Wissen
Tag der Organspende am 3. Juni – ein Appell für die eigene Entscheidung
Die meisten Menschen in Deutschland finden Organspenden sinnvoll und gut. Laut aktuellen Studienergebnissen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen 8 von 10 Befragten der Organspende positiv gegenüber. Dennoch fehlt oft der letzte Schritt, die eigene Entscheidung auch zu dokumentieren. Doch genau darauf kommt es laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation an.
Warum es an diesem so wichtigen Punkt nicht hapern sollte, zeigen aktuelle Analysen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO): Einer der maßgeblichen Gründe, warum im Jahr 2022 mögliche Organspenden nicht durchgeführt werden konnten, war die fehlende Zustimmung. Nur in rund 15 Prozent der Fälle lag eine schriftliche Entscheidung der verstorbenen Person vor. Und wenn dann Angehörige allein nach ihren eigenen Wertvorstellungen entscheiden mussten, gaben sie – vermutlich aus Unsicherheit – in rund 80 Prozent der Fälle keine Einwilligung.
Damit es Angehörige in diesen Situationen leichter haben und der persönliche Wille bei einer möglichen Organspende auch sicher umgesetzt wird, ist die eigene – und auch dokumentierte – Entscheidung zu Lebzeiten die beste Voraussetzung. Diese lässt sich ganz einfach in einem Organspendeausweis festhalten. Wichtig ist außerdem, das Thema mit der Familie und nahestehenden Menschen zu besprechen.
Die Antworten zu den häufigsten Fragen gibt die Deutsche Stiftung Organtransplantation:
Wird alles für mich getan, wenn ich lebensbedrohlich erkranke und einen Organspendeausweis habe?
Ja. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ist es immer, das Leben eines Menschen zu retten. Notärztinnen und -ärzte, Rettungsteams und Intensivmediziner, die sich dafür einsetzen, haben nichts mit der Organentnahme und Transplantation zu tun. Manchmal kann einer Patientin oder einem Patienten trotz aller Bemühungen nicht mehr geholfen werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. Mitunter tritt der Tod dabei durch den unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ein. Beim so genannten Hirntod können Kreislauf und Atmung nur noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden. Lediglich bei dieser kleinen Gruppe Verstorbener stellt sich die Frage einer Organspende.
Ab einem bestimmten Alter ist es vermutlich gar nicht mehr sinnvoll Organe zu spenden, oder?
Doch. Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Organspende. Was zählt, ist die jeweilige Funktionsfähigkeit der Organe. Diese hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und die Ärztin oder der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme. In Deutschland war die bisher älteste Organspenderin 98 Jahre alt und ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden.
Unter welchen Umständen ist eine Organspende überhaupt möglich?
Für eine Organspende müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Einerseits muss der Tod durch den Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, der so genannte Hirntod, zweifelsfrei nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Dazu führen zwei dafür qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte unabhängig voneinander mehrere Untersuchungen durch. Sie dürfen weder an der Entnahme oder an der Übertragung der Spenderorgane beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen. Andererseits muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen, z. B. schriftlich in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Ebenso kann eine bestimmte Person, der die Entscheidung übertragen wurde, der Entnahme zustimmen. Andernfalls werden die Angehörigen um eine Entscheidung gebeten: nach dem mündlichen oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Ist der Wille unbekannt, müssen sie nach eigenen Wertvorstellungen zustimmen oder ablehnen.
Ist es noch sinnvoll, einen Organspendeausweis auszufüllen, wenn es im Jahr 2024 ein Online-Register gibt?
Ja. Der Organspendeausweis behält auch dann seine Gültigkeit. Das gilt ebenso für den Vermerk in einer Patientenverfügung. Ein Eintrag im künftigen Organspende-Register ist unabhängig davon ebenfalls sinnvoll und zu empfehlen.
Ist der Organspendeausweis rechtlich verbindlich oder können Angehörige noch eine andere Entscheidung treffen?
Der Wille der verstorbenen Person hat immer Vorrang. Ist z. B. ein Einverständnis in einem Organspendeausweis dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden also nicht um eine Entscheidung gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. Nur wenn der Wille der oder des Verstorbenen weder schriftlich vorliegt noch in einem Gespräch erwähnt oder mitgeteilt wurde, werden die Angehörigen gebeten, zunächst nach dem mutmaßlichen Willen oder – in letzter Konsequenz – nach ihren eigenen Wertvorstellungen zu entscheiden. In den meisten Fällen erfolgt dann keine Zustimmung. Ein möglicher Grund: Angehörige sind sich unsicher und möchten nichts falsch machen. Zudem kann die Situation sehr belastend sein. Daher ist es ratsam, zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen und mit den persönlich wichtigsten Menschen darüber zu sprechen.
Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?
Den Organspendeausweis gibt es z. B. in Apotheken, Arztpraxen, Behörden oder bei Krankenkassen. Eine kostenfreie Bestellung des Ausweises sowie von Infobroschüren ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) jederzeit möglich. Ebenso kann dort der Organspendeausweis online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Hier erhalten Sie den Organspendeausweis (organspende-info.de)
Gibt es noch andere Möglichkeiten die Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren, z. B. mit einer App oder als Tattoo?
Bei einer App bzw. einem digitalen Organspendeausweis ist möglicherweise nicht überprüfbar, ob die Eingabe bzw. Erklärung tatsächlich von der betreffenden Person vorgenommen wurde. Insofern ist eine solche digitale Erklärung keine rechtlich verbindliche Dokumentationsform der Entscheidung für oder gegen eine Organspende.
Sie kann lediglich als Anhaltspunkt für Angehörige dienen, wenn diese nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person eine Entscheidung treffen müssen.
Das gilt auch für ein Tattoo, das vor allem als eine Art Zeichen bzw. Statement für Organspende gewertet werden kann und den Angehörigen im Fall der Fälle eine Orientierung gibt. Eine Dokumentation der Entscheidung ist aber in einem Organspendeausweis wesentlich differenzierter möglich. Man kann z. B. die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken, einer Person die Entscheidung übertragen und vor allem, man kann die Entscheidung jederzeit ändern und bei Bedarf einfach einen neuen Organspendeausweis ausfüllen. Deswegen ist es hilfreich, zusätzlich einen Ausweis auszufüllen und – ebenso wichtig – die Angehörigen zu informieren.
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