21.03.2019 Politik
Investitionsbedarf der Krankenhäuser
Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und des GKV-Spitzenverbandes
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit deutlich über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dies zeigt die aktuelle Investitions-Analyse für das laufende Jahr 2019, auf die sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt verständigt haben. Die bereits zum sechsten Mal veröffentlichte Analyse von Investitionsbewertungsrelationen soll den Bundesländern helfen, die von ihnen bereitzustellenden Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Derzeit decken die Bundesländer mit ihren Zahlungen aber gerade einmal die Hälfte der benötigten Gelder für Investitionen tatsächlich ab.
Weitere Artikel zum Thema
09.12.2021 Politik
BMG komplettiert sich
Nicht nur der Minister ist neu: Nach der Vereidigung von Dr. Karl Lauterbach gab es weitere zentrale Personalentscheidungen im Bundesgesundheitsministerium.
03.12.2021 Politik
KBV-Vorstand kritisiert Gesundheitspolitik scharf
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat im Rahmen seiner heutigen Vertreterversammlung (3.12.2021) die Politik des scheidenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn scharf kritisiert.
01.12.2021 Krankenhaus
Anpassung der Mindestmenge Ösophagus: Jetzt Handeln der Zentren, Träger und Länder erforderlich
Am 01.01.2021 trat die novellierte Mindestmengenregelung (Mm-R) für resezierende komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus für Erwachsene des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft (§136b Abs. 1 Nr. 2 SGB V für nach §108 zugelassene Krankenhäuser nach Anlage Nr. 3). 26 statt bisher zehn Eingriffe je Standort und Jahr sind nun – nach einer Übergangsphase – ab 2023 erforderlich.
01.12.2021 Krankenhaus
BDC-Praxistest: Bedeutung der Neuausrichtung der NRW-Krankenhausplanung für die chirurgischen Fachgebiete
Ab 2022 soll die Krankenhausplanung (KHP) in NRW fundamental verändert werden. Basierend auf einem vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vergebenen Gutachten [1] reifte die Erkenntnis, dass die Liberalisierung der KHP unter Verzicht der Teilgebietsplanung dazu geführt hatte, dass sich innerhalb der großen Gebiete der Inneren Medizin und Chirurgie viele Spezialisierungen in den NRW-Krankenhäusern (KH) entwickelten, die sich dem Einfluss der KHP entzogen haben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.