12.01.2023 BDC|News
Das ändert sich 2023 für Arztpraxen
Die Neupatientenregelung ist abgeschafft, die AU-Bescheinigung für Arbeitgeber fällt weg und das Kindergeld steigt. Zum Jahreswechsel ändert sich wie immer so einiges für die Arztpraxis. Der Virchow-Bund gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten.
→ EBM-Zuschläge ersetzen Neupatientenregelung
Die Zuschläge für Neupatienten aus dem TSVG sind mit Jahresbeginn weggefallen. Stattdessen gibt es neue Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung.
→ eAU jetzt auch für Arbeitgeber Pflicht
Seit 1.1. müssen Arbeitgeber die eAU empfangen können. Praxen müssen keine AU für Arbeitgeber mehr ausdrucken, sondern können sie als eAU digital per Meldung an die Krankenkasse übermitteln.
Allerdings sind viele Arbeitgeber dafür technisch noch nicht ausgerüstet. Praxen dürfen deshalb vorerst selbst entscheiden, ob sie weiterhin die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken.
→ Kindergeld steigt auf 250 Euro
Bislang war das Kindergeld gestaffelt. Für das erste Kind gab es weniger Zuschuss als für das dritte. Jetzt winken pauschal 250 Euro pro Kind.
→ Indexmietverträge: Darauf sollten Sie achten
Sogenannte Indexmietverträge können bei der aktuell hohen Inflation die Kosten in der Arztpraxis in die Höhe treiben. Auf diese Punkte sollten Sie im Praxismietvertrag achten.
→ Notvertretung für Ehepartner ab sofort möglich
Viele Patienten glauben fälschlich, dass eine Patientenverfügung unter Ehegatten nicht nötig ist. Als Arzt können Sie jetzt auf die Ehegattennotvertretung zurückgreifen, wenn ein Patient ohne Patientenverfügung nicht mehr selbst entscheiden kann und vom Ehepartner vertreten werden soll.
Seit 1.1. haben Ärzte auch Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Möglich ist das über die Telematik-Infrastruktur. Im ZVR können Bürger ihre Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren.
→ Vordruckvereinbarung für Atteste geändert
Die Vordruckvereinbarung wurde zum 1.1.2023 um mehrere Muster ergänzt.
Quelle: Virchowbund
Weitere Artikel zum Thema
19.10.2022 Pressemitteilungen
BDC ändert seinen Namen
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) heißt ab sofort „Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)“. Die Änderung im Vereinsregister verbrieft nun die Entscheidung, die der Verband im Rahmen seiner letzten Mitgliederversammlung getroffen hat.
16.10.2022 BDC|News
BDC|Schleswig-Holstein: Jahrestreffen 2022
Der Vorstand des BDC|Schleswig-Holstein lädt seine Mitglieder zur Jahrestagung 2022 am 16.11. in Kiel ein.
14.10.2022 BDC|News
Michael Aufmkolk und Holger Brinkmann als chirurgische Vertreter in Westfalen-Lippe gewählt
Prof. Dr. Michael Aufmkolk aus Ahaus, unter anderem Facharzt für Chirurgie und Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, und Dr. Holger Brinkmann aus Soest, Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie, sind die neuen chirurgischen Repräsentanten in der Vertreterversammlung der KV Westfalen Lippe. Beide sind BDC-Mitglied.
14.10.2022 BDC|News
Passion Chirurgie im Oktober: Endokrine Chirurgie
Bislang zeigt sich der Herbst in den schönsten Farben und wir hoffen, Sie sind gut für die kommende kalte Zeit gerüstet! Im Fokus steht in diesem Monat das Thema „Endokrine Chirurgie“. Lesen Sie einen Übersichtsartikel zur Endokrinen Chirurgie, einen Beitrag zur aktuellen Diagnostik und Therapie des primären Hyperparathyreoidismus und einen Artikel zu neuen Entwicklungen in der komplexen interdisziplinären Behandlung von endokrinen Malignomen am Beispiel des anaplastischen Schilddrüsenkarzinoms. Viel Spaß beim Lesen!
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.