12.07.2021 Politik
Offener Brief des Deutschen Ärztinnenbundes zum Mutterschutzgesetz
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2019/03/03_02_A_03_I_2019_Mutterschutz_teaserimage_iStock-AleMoraes244-750x500.jpg)
Der BDC unterstützt den offenen Brief des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes im Gesundheitswesen und veröffentlicht diesen im Original.
Verteiler: Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn
Sehr geehrte/r ….,
das Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes sollte die diskriminierungsfreie Teilhabe von schwangeren Frauen an ihrem Arbeitsplatz sein. Ein Bundesausschuss Mutterschutz sollte die novellierte Gesetzgebung evaluieren und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anhand sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln optimieren. Mehr als drei Jahre nach Einführung des Gesetzes ist die Realität verheerend. Es behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen. Die zugesagte Optimierung ist bis heute unterblieben.
Juristische Formulierungen im Gesetzestext sind nicht eindeutig und daher weit auslegbar. Selbst bei sehr gut dargelegter Gefährdungsbeurteilung, gewissenhafter Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber ist meistens eine Weiterbeschäftigung nicht möglich, weil die beaufsichtigenden Behörden Restrisiken nie als gänzlich ausgeschlossen ansehen. Pauschal dürfen Schwangere in der Patientenversorgung nicht operativ oder interventionell tätig sein, teilweise dürfen gar keine patientennahen Tätigkeiten mehr ausgeführt werden – aus Angst vor juristischen Konsequenzen und ungeklärten Haftungsfragen. Die Folge: Ärztinnen bekommen Tätigkeiten zugewiesen, die nicht weiterbildungsrelevant sind – Briefeschreiben beispielsweise – oder erhalten ein Beschäftigungsverbot. So fallen sie beruflich zurück. Für manche beginnt der Karriereknick schon im Studium, weil die Teilnahme an bestimmten Kursen nicht gestattet wird.
Problematisch bewerten wir außerdem, dass die beaufsichtigenden Behörden im Umgang mit der Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen in unterschiedlichen Regionen ganz unterschiedlich entscheiden. Dies ist in einem systemrelevanten Berufsfeld nicht hinnehmbar.
Eine aktuelle bundesweite Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB) unter Studentinnen und Ärztinnen erbrachte besorgniserregende Ergebnisse: So zeigte sich, dass 43% der Befragten Bedenken hatten, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden. Bei den Medizinstudentinnen waren es sogar 53%. 17% der Befragten wurden nach Bekanntgabe der Schwangerschaft mit einem Beschäftigungsverbot belegt. Nur 7% konnten unverändert weiterarbeiten. Die große Mehrheit, 63%, erfuhr deutliche Einschränkungen und durfte nur bis zu 50% ihrer vorherigen Aufgaben ausüben. Bei den Medizinstudentinnen waren die Nachteile noch eklatanter: Nur 2% der Schwangeren konnten uneingeschränkt weiterstudieren. Insgesamt fühlten sich 43% der Befragten durch die Umgestaltung ihres Aufgabenbereichs in ihrer Karriere behindert.
Wegen der drohenden Verzögerungen entscheiden sich viele Schwangeren dafür, so lange wie möglich die Schwangerschaft nicht zu melden. In dieser Zeit verlagert sich aber auch die Haftungsfrage ins Private: eine zusätzliche psychische Belastung der werdenden Mutter.
Wir fordern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (BMFSFJ) sowie alle weiteren mitwirkenden Bundesministerien und den nach § 30 MuSchG gebildeten Ausschuss für Mutterschutz auf, endlich Taten folgen zu lassen. Der Ausschuss für Mutterschutz muss die erforderlichen Regeln und Handlungshilfen für die Praxis zügig konkretisieren. Die zuständigen Bundesministerien sowie die Arbeitsschutzbehörden müssen ihrer Verantwortung für die Umsetzung gerecht werden.
Wir fordern außerdem, dass erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen gesundheitlich sicher zu gestalten und so eine Weiterbeschäftigung der Schwangeren zu ermöglichen. Grundlage ist die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze im ärztlichen Bereich, insbesondere in den Kliniken, sowie die individuelle Risikobewertung für Schwangere. Die Maßnahmen müssen für jeden Arbeitsplatz vorliegen und nicht erst bei der Bekanntgabe einer Schwangerschaft umgesetzt werden. Die Weiterbeschäftigung schwangerer Ärztinnen und anderer Frauen aus den Gesundheitsberufen muss gemäß dem Ziel des novellierten Mutterschutzgesetzes gewährleistet werden. Die Aus- und Weiterbildung muss durch sinnvolle Maßnahmen oder alternative Arbeitsplätze gesichert werden. Pauschalisierte Beschäftigungsverbote müssen vermieden werden.
Die Ausarbeitung eines offiziellen, bundeseinheitlichen Leitfadens für alle medizinischen Fachbereiche, orientierend an Beispielen von Kliniken guter Praxis (best praxis) ist notwendig, um die Aus- und Weiterbildung nicht zu unterbrechen. Hierbei darf selbstverständlich weder die Einhaltung strenger Maßnahmen zum Schutz des werdenden Lebens noch das Selbstbestimmungsrecht der zukünftigen Mutter vernachlässigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. med. Christiane Groß
Präsidentin
gez. PD Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser
Vizepräsidentin
Weitere Artikel zum Thema
01.12.2021 Krankenhaus
BDC-Praxistest: Bedeutung der Neuausrichtung der NRW-Krankenhausplanung für die chirurgischen Fachgebiete
Ab 2022 soll die Krankenhausplanung (KHP) in NRW fundamental verändert werden. Basierend auf einem vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vergebenen Gutachten [1] reifte die Erkenntnis, dass die Liberalisierung der KHP unter Verzicht der Teilgebietsplanung dazu geführt hatte, dass sich innerhalb der großen Gebiete der Inneren Medizin und Chirurgie viele Spezialisierungen in den NRW-Krankenhäusern (KH) entwickelten, die sich dem Einfluss der KHP entzogen haben.
01.12.2021 Politik
AG Gesundheit: Bund soll zukünftig Krankenhäuser mitfinanzieren
Nach einem Papier der AG Gesundheit und Pflege von Mitte November soll der Bund künftig Krankenhäuser mitfinanzieren. Außerdem möchte man die Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs fördern. Die Positionen aus diesem Papier gehen wohl im Wesentlichen in den Vertrag der Ampel-Koalition ein. Der BDC informiert Sie über die wesentlichen Eckpunkte.
19.11.2021 BDC|News
Umfrage zum Projekt „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung”
Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) und das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) führen derzeit innerhalb des Innovationsfondsprojektes „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung (ESV)“ gemeinsam eine Befragung unter operativ tätigen Ärztinnen und Ärzten durch.
05.11.2021 BDC|News
Sondierungsgespräche: Wenig Konkretes, viele offene Punkte
In den Sondierungsgesprächen für eine Regierungskoalition haben die möglichen Partner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zwar viele wichtige gesundheitspolitische Themen angeschnitten. Die Ergebnisse lassen jedoch viele Fragen offen. Insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung besteht noch erheblicher Diskussionsbedarf.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.