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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (15. November 2022) bekannt gegeben, dass der Start des softwarebasierten Nachweisverfahrens, festgelegt in Richtlinie QSFFx, bezüglich der Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur um ein Jahr verlängert wird. Auch der Ausnahmetatbestand wird entsprechend um ein  Jahr verlängert.

Hintergrund ist laut G-BA, dass die Software zur richtlinien- und spezifikationskonformen Erhebung und Übermittlung der Daten aufgrund einer noch fehlenden technischen Spezifikationsversion und einer mindestens 9-monatigen Implementierungsdauer und anschließender Teststrecke nicht rechtzeitig zum derzeit vorgesehenen Verfahrensstart des Nachweisverfahrens und der Strukturabfrage der QSFFx-RL zur Verfügung gestellt werden kann. Folglich ist eine
Verlängerung der bestehenden Übergangsregelungen in § 12 QSFFx-RL zum Verfahrensstart des Nachweisverfahrens und der Strukturabfrage notwendig. In § 12 Absätze 2, 3, 4 und 5 QSFFx-RL erfolgt daher eine Anpassung der Fristen zur erstmaligen Datenübermittlung um jeweils ein Jahr.

Weitere Hintergrundinformationen: Meldung des G-BA

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