01.08.2021 Fachgebiete
Abrechnung Laryngoskopie als Kassenleistung abgelehnt
Abrechnung Laryngoskopie als Kassenleistung abgelehnt
Fragestellung
Vor Schilddrüsen-, Nebenschilddrüseneingriffen ist eine Laryngoskopie, die regelhaft vom HNO-Arzt durchgeführt wird, empfohlener Standard.
Gibt es seitens unseres Berufsverbands eine Handlungsempfehlung, wenn die Laryngoskopie seitens des niedergelassenen HNO-Kollegen als nicht statthafte Kassenleistung abgelehnt wird und unter Berufung auf den Berufsverband-HNO als IGEL-Leistung dem Patienten in Rechnung gestellt werden soll?
Beantwortung
Aus der Sicht der kassenärztlichen Vereinigungen sind Voruntersuchungen, die Bedingung für einen stationären operativen Eingriff darstellen, in der DRG für diesen Eingriff einkalkuliert und somit auch aus der DRG zu finanzieren. Dies ist natürlich schwierig, wenn die Fachdisziplin (hier HNO-Heilkunde) im betreffenden Krankenhaus nicht vorhanden ist. Dann bleibt die Möglichkeit, einen externen Konsiliararzt mit dieser Untersuchung zu beauftragen und diese Leistung im Innenverhältnis nach der GOÄ zu vergüten. Üblich ist dabei entweder der Einfachsatz oder der Steigerungssatz der Basisversorgung oder auch Standardversorgung. Dies ist Verhandlungssache. Es gibt rechtlich keine Möglichkeit, eine solche Leistung in den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung zu verschieben.
Leider sind unsere Sektoren im Gesundheitssystem so streng abgeschottet, vor allem auch bezüglich der Finanzierung.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben kann.
Kalbe P: Sprechstunde Niederlassung Abrechnung Laryngoskopie als Kassenleistung abgelehnt. Passion Chirurgie. 2021 Juli/August; 11(07/08): Artikel 04_04.
Weitere Artikel zum Thema
07.02.2020 BDC|News
Wir feiern 60 Jahre BDC!
Ich hoffe sehr, Sie alle hatten einen guten Start ins neue Jahr! Ein neues Jahr, das für uns besonderer Anlass zur Freude ist: Der BDC feiert nämlich seinen 60-jährigen Geburtstag!
04.02.2020 Niederlassung
Änderungen bei der praktischen Umsetzung des „Terminservice-Gesetzes“ (TSVG)
Der Vizepräsident des BDC, Dr. Peter Kalbe, berichtet in der Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE über die neuen Regelungen zu den Auflagen für die Sachverhalte LANR statt BSNR und Behandlungsfall statt Arztgruppenfall. In der Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE berichteten wir zuletzt über die Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für die niedergelassenen Chirurgen. Dabei hatten wir im vorletzten Absatz über Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) berichtet. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2019 hat das BMG nun mitgeteilt, an den Auflagen für die Sachverhalte LANR statt BSNR und Behandlungsfall statt Arztgruppenfall nicht mehr festzuhalten.
01.02.2020 Fachübergreifend
Smart Hospital am Beispiel der Universitätsmedizin Essen
Wer heute als Patient in ein Krankenhaus kommt, wird unfreiwillig Bestandteil einer Maschinerie, die wie in einem Paternoster um sich selbst und die eigenen Prozesse kreist. Dies äußert sich in einer schwierigen Orientierung in nicht selten verschachtelten Gebäuden und Gängen, setzt sich fort über lange Wartezeiten, unabgestimmte und überflüssige Doppeluntersuchungen, weil Akten oder Unterlagen nicht auffindbar sind. Gleichermaßen gehört dazu das zum Teil lange Warten auf den Arztbrief nach erfolgter Behandlung.
01.02.2020 Fachübergreifend
Editorial: Stirb langsam – wird das MDK-Reformgesetz zum Stolperstein für die „kleinen Häuser“?
Sie kennen sie alle, die Warnung: „You are leaving the American sector“ und den Aufruf „Tear down this wall!“, wenn es um die sektorenübergreifende Versorgung geht. Und schon fühlt man ihn quasi, den eisernen Vorhang. Sie nicht? Politisch aufgegriffen wurde das Thema vielfach.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.