21.03.2019 Politik
Investitionsbedarf der Krankenhäuser
Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und des GKV-Spitzenverbandes
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit deutlich über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dies zeigt die aktuelle Investitions-Analyse für das laufende Jahr 2019, auf die sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt verständigt haben. Die bereits zum sechsten Mal veröffentlichte Analyse von Investitionsbewertungsrelationen soll den Bundesländern helfen, die von ihnen bereitzustellenden Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Derzeit decken die Bundesländer mit ihren Zahlungen aber gerade einmal die Hälfte der benötigten Gelder für Investitionen tatsächlich ab.
Weitere Artikel zum Thema
22.04.2022 Akademie aktuell
Fortbildung mit Zukunft – eine Umfrage zur Digitalisierung chirurgischer Fort- und Weiterbildung
Die Frage nach der richtigen Strategie zur Bewältigung der Pandemie bestimmt nach wie vor die gegenwärtige gesellschaftliche Debatte, und noch immer scheint kein Licht am Ende des Tunnels sichtbar. Tiefgreifende Veränderungen, welche die Pandemie wohl überdauern, sind jedoch jetzt schon auf allen sozialen, gesundheitspolitischen und ökonomischen Ebenen unverkennbar zu spüren.
19.04.2022 Aus- & Weiterbildung
BDC-Praxistest: Leitende Chirurginnen – how I made it to the top
Ein 2017 veröffentlichter Bericht der AllBright Stiftung [1], die sich für Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft einsetzt, zeigte, dass der Männeranteil in den Chefetagen großer deutscher Unternehmen bei über 90 Prozent liegt. Eine von vielen Erkenntnissen des Berichts: In den Vorständen gibt es mehr Männer allein mit den Namen Thomas und Michael als Frauen insgesamt. Und in der Medizin?
07.04.2022 Pressemitteilungen
Sektorenkluft überwinden, Patienten bedarfsgerecht versorgen
„Ob es uns gelingt, Patienten in der Zukunft sektorunabhängig und verstärkt am medizinischen Nutzen orientiert zu versorgen, hängt entscheidend davon ob, wie erfolgreich wir mit neuen Konzepten die strikte Sektorentrennung zwischen ambulant und stationär im deutschen Gesundheitswesen überwinden.
05.04.2022 Pressemitteilungen
Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten
Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.