12.01.2023 BDC|News
Das ändert sich 2023 für Arztpraxen
Die Neupatientenregelung ist abgeschafft, die AU-Bescheinigung für Arbeitgeber fällt weg und das Kindergeld steigt. Zum Jahreswechsel ändert sich wie immer so einiges für die Arztpraxis. Der Virchow-Bund gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten.
→ EBM-Zuschläge ersetzen Neupatientenregelung
Die Zuschläge für Neupatienten aus dem TSVG sind mit Jahresbeginn weggefallen. Stattdessen gibt es neue Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung.
→ eAU jetzt auch für Arbeitgeber Pflicht
Seit 1.1. müssen Arbeitgeber die eAU empfangen können. Praxen müssen keine AU für Arbeitgeber mehr ausdrucken, sondern können sie als eAU digital per Meldung an die Krankenkasse übermitteln.
Allerdings sind viele Arbeitgeber dafür technisch noch nicht ausgerüstet. Praxen dürfen deshalb vorerst selbst entscheiden, ob sie weiterhin die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken.
→ Kindergeld steigt auf 250 Euro
Bislang war das Kindergeld gestaffelt. Für das erste Kind gab es weniger Zuschuss als für das dritte. Jetzt winken pauschal 250 Euro pro Kind.
→ Indexmietverträge: Darauf sollten Sie achten
Sogenannte Indexmietverträge können bei der aktuell hohen Inflation die Kosten in der Arztpraxis in die Höhe treiben. Auf diese Punkte sollten Sie im Praxismietvertrag achten.
→ Notvertretung für Ehepartner ab sofort möglich
Viele Patienten glauben fälschlich, dass eine Patientenverfügung unter Ehegatten nicht nötig ist. Als Arzt können Sie jetzt auf die Ehegattennotvertretung zurückgreifen, wenn ein Patient ohne Patientenverfügung nicht mehr selbst entscheiden kann und vom Ehepartner vertreten werden soll.
Seit 1.1. haben Ärzte auch Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Möglich ist das über die Telematik-Infrastruktur. Im ZVR können Bürger ihre Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren.
→ Vordruckvereinbarung für Atteste geändert
Die Vordruckvereinbarung wurde zum 1.1.2023 um mehrere Muster ergänzt.
Quelle: Virchowbund
Weitere Artikel zum Thema
09.12.2022 Pressemitteilungen
BDC zu den Krankenhausreformplänen
Pressemitteilung des BDC zum Krankenhauskonzept der Regierungskommission: Richtiger Ansatz, aber erhebliche Verbesserungen im Detail erforderlich! Die Vorschläge der Regierungskommission zur strukturellen Veränderung der Krankenhausvergütung weisen nach Auffassung des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.) in die richtige Richtung.
01.12.2022 BDC|News
Neustrukturierung der Themenreferate
BDC-Geschäftsführung und erweiterter Vorstand haben im November in der Sitzung der Themenreferate einen Vorschlag für eine neue Struktur und Arbeitsweise der Referate vorgestellt. Zukünftig soll es acht Themenreferate geben, die sich jeweils mit für Chirurginnen und Chirurgen sowie für das Fach Chirurgie relevanten Aufgaben beschäftigen.
01.12.2022 BDC|News
Bilderrätsel 2022: And the Winner is…
Der Gewinner des Bilderrätsel 2022 der PASSION CHIRURGIE ist ausgelost und wir gratulieren der glücklichen Gewinnerin.
01.12.2022 BDC|News
Was bedeutet das neue Leitbild für das Referat Niedergelassene?
Als Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind wir immer mehr auf eine gedeihliche Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Krankenhäusern angewiesen. Der Bedeutung dieser Kooperation bewusst, hat der BDC im neuen Leitbild unter Punkt sieben folgerichtig festgehalten: „Der BDC unterstützt sektorenübergreifend eine stetige Verbesserung der medizinischen Versorgungsstrukturen.“ Dazu gehört eine novellierte Notfallversorgung ebenso wie die Integration der vertragsärztlichen Bedarfsplanung und der Krankenhausplanung der Länder.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.