21.01.2021 Politik
Arztpraxen: Richtlinien zur IT-Sicherheit gelten ab Januar 2021
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/66346/OEBPS/images/09_A_02_2019_Werner_image_02-750x500.jpg)
Die im Zuge des Digitale-Versorgung-Gesetzes durch die Politik geforderte IT-Sicherheitsrichtlinie tritt nun in Kraft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine Richtlinie zur Datensicherheit entwickelt. Diese regelt den Schutz sensibler Daten in den Praxen. Klare und verbindliche Vorgaben sollen dazu beitragen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren.
Für Praxen hat die KBV eine Infoseite eingerichtet mit unterstützendem Material und Online-Schulungen.
Eine weitere Richtlinie tritt in Kraft – die Richtlinie für IT-Dienstleister. Diese regelt die Zertifizierung von Dienstleistern, die die Ärzte in IT-Sicherheitsfragen beraten und die Vorgaben der Sicherheitsrichtlinie umsetzen. Die Zertifizierung wird durch die KBV durchgeführt.
Beide Richtlinien werden im Ärzteblatt am 22. Januar veröffentlicht und gelten rückwirkend ab 01. Januar 2021.
Quelle: Kassenärztlich Bundesvereinigung
Weitere Artikel zum Thema
04.03.2022 Politik
Lauterbach beeindruckt von ärztlicher Unterstützung in Ukraine-Krise
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist beeindruckt, wie schnell und deutlich die Ärzteschaft ihre Unterstützung in der Ukraine Krise signalisiert hat.
01.03.2022 Politik
Unterstützung für die Ukraine!
Der BDC schließt sich der Solidaritätsbekundung der Bundesärztekammer gegenüber der ukrainischen Bevölkerung und der Kolleginnen und Kollegen an. Hier finden Sie Informationen zu Spendenmöglichkeiten.
01.03.2022 Corona
Corona-Pandemie auf Organspenden fast ohne Einfluss
Die Corona-Pandemie hatte - wenigstens bisher - nahezu keinen Einfluss auf die Anzahl postmortaler Organspender: So blieb diese Zahl mit 933 Spendern im Jahr 2021 konstant im Vergleich zu 2019 (932). Die Anzahl der entnommenen Organe war 2021 (2.905) im Vergleich zum Vorvorjahr (2.995) nur leicht rückläufig.
01.03.2022 Politik
BDC-Praxistest: Behandlungsfehler als ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung in Abgrenzung zur Komplikation bei unerwünschtem Ausgang einer ärztlichen Maßnahme
Ein Bericht aus der Arbeit der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein mit Hinweisen zur Fehlervermeidung und zum Vorgehen, wenn eine Fehlervermutung vorliegt. Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein wurde als zweite Kommission in Deutschland nach Bayern am 01. Dezember 1975 gegründet.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.