01.09.2017 Fachgebiete
Meilensteine in der Gefäßchirurgie: BAA-Screening und Exzellenz-Akademie der DGG
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Die Gefäßchirurgie ist ein seit Jahren wachsendes Fach, das sich sowohl durch die demographische Entwicklung der Bevölkerung, als auch durch medizinische und technische Weiterentwicklungen und Innovationen sehr gut entwickeln konnte. Verantwortlich hierfür waren zum einen der ganzheitliche Anspruch Gefäßmedizin im Sinne von Prävention, Diagnostik und operativer, interventioneller und konservativer Therapie auf sehr hohem Niveau zu betreiben und zum anderen, die technische Weiterentwicklung selbst voran zu bringen oder intensiv mit zu begleiten.
Für die nächsten Jahre sind zwei Projekte für die weitere Entwicklung unseres Faches von elementarer Bedeutung. Dies sind zum einen die Einführung des Screenings auf Aneurysmata der Aorta abdominalis als Kassenleistung und die für alle chirurgischen Fächer und auch für die Gefäßchirurgie so wichtige Förderung des Nachwuchses und des zukünftigen Führungspersonals.
Bauchaortenaneurysma-Screening (BAA-Screening)
Die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) betreibt zusammen mit den Patientenvertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) seit über acht Jahren die Einführung des Bauchaortenaneurysma-Screenings als Kassenleistung. Über die Jahre wurde in wissenschaftlichen Journalen der wissenschaftliche Beleg für die Wirksamkeit dieses Bauchaorten-Screenings publiziert und sowohl im Ärzteblatt, als auch in der Laienpresse das BAA Screening als hoch effektive Screeningmethode beworben.
Im Februar 2013 wurde von der Patientenvertretung im GBA ein Antrag zur Bewertung des Ultraschallscreenings auf Bauchaortenaneurysma gestellt. Die Bewertung des Nutzens der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit des Ultraschallscreening auf BAA wurde im Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) sowie in fünf Stellungnahmen aus den Fachgesellschaften untermauert.
Auf dieser Grundlage hat der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am 20.Oktober 2016 die Richtlinie über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysma beschlossen. Es haben damit männliche Versicherte ab dem Alter von 65 Jahren einmaligen Anspruch auf die Teilnahme am Screening auf Bauchaortenaneurysmata. Die von den Fachgesellschaften gewünschte Ausweitung des anspruchberechtigten Personenkreises auf Frauen im Alter von 75 Jahren mit Gefäß- und Raucheranamnese oder Patienten mit einer Familienanamnese auf Bauchaortenaneurysmen wurde aufgrund der schwachen Studienlage nicht entsprochen.
Die notwendige Aufklärung der Zielpopulation zum BAA-Screening erfolgt anhand einer Versicherteninformation, die vom GBA im März 2017 freigegeben wurde.
Zusammenfassend wurde diese Richtlinie zum BAA-Screening zusammen mit der Versicherteninformation zum 13. Juni 2017 vom Bundesministerium für Gesundheit endgültig freigegeben. In den nächsten sechs Monaten muss nun der Bewertungsausschuss noch die ärztliche Vergütung regeln, so dass spätestens ab dem 13. Dezember 2017 das Ultraschallscreening auf Bauchartenaneurysmen als Kassenleistung durchgeführt werden kann.
Durchführung der Ultraschalluntersuchung
Der durchführende Arzt muss eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Ultraschalldiagnostik gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsparametern nach § 135, Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschallvereinbarung) und die fachliche Befähigung für den Bereich Abdomen, Retroperitoneum einschließlich Niere nachweisen. Damit sind niedergelassene und stationär tätige Kollegen aller Fachdisziplinen mit dieser Genehmigung zur Durchführung des Screenings zugelassen.
Wird ein Aortendurchmesser unter 2,5 cm Durchmesser festgestellt, ist eine weitere Untersuchung nicht mehr notwendig. Bei einem Durchmesser von 2,5 cm sollte eine Vorstellung bei einem Spezialisten für Gefäßmedizin (Gefäßchirurgen) erfolgen. Bei Patienten über 3 cm ist eine Surveillance der Patienten in regelmäßigen Abständen notwendig. Eine Indikation zur endovaskulären oder operativen Versorgung sollte ab einem Durchmesser zwischen 5 und 5,5 cm erwogen werden.
Der gemeinsame Bundesausschuss wird drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie eine unabhängige wissenschaftliche Institution zur Evaluation beauftragen. Hier sollen sowohl Krankenhausdiagnose- und Todesursachen-Statistiken, die Mengenentwicklung elektiver Operationen und Notfalloperationen und die Entwicklung der Aneurysma-assoziierten Mortalität betrachtet werden. Hierdurch sollen die Effekte des Screenings beurteilt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie hält die Einführung des Aneurysma-Screenings für einen enorm wichtigen Schritt zur Diagnostik und Prävention einer sehr relevanten Gefäßerkrankung und zur Verminderung der Aneurysma-bezogenen Mortalität.
Projekt BAA-Screening der DGG
Aufgrund der Bedeutung des BAA-Screenings wird die DGG eine Werbekampagne durch die Mitglieder der Gesellschaft anstoßen. Hier werden Mitgliedern kostenfrei Vortragsvorlagen und Werbematerialien, wie Poster und der Flyer zur Versicherteninformation zur Verfügung gestellt, um lokal sowohl Patientenveranstaltungen zur Information aber auch Fort- und Weiterbildungen für niedergelassene Ärzte durchzuführen. Zum einen werden die wissenschaftlichen Grundlagen des BAA-Screenings und die Ultraschallmessmethode dargestellt, aber auch über die konservativen, endovaskulären und operativen Behandlungsoptionen des BAAs informiert. Die DGG möchte hier die Awareness bei den Patienten und den ärztlichen Kollegen erhöhen. Durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Fachpresse, aber auch mit der allgemeinen Presse, soll das Projekt unterstützt werden.
Exzellenz-Akademie der DGG
Aufgrund der rasanten klinischen Entwicklung der Gefäßchirurgie und der technischen Weiterentwicklung in diesem Fach ist es unumgänglich auch die akademische Gefäßchirurgie weiter zu entwickeln und für die Besetzung der universitären Stellen, aber auch der Chefarztstellen, eine intensive Nachwuchsförderung zu betreiben. Aus diesem Grund wird die DGG im Sinne des Mottos der diesjährigen Jahrestagung „Dem Nachwuchs verpflichtet“ eine Exzellenz-Akademie gründen. Mindestvoraussetzung zur Bewerbung in der Exzellenz-Akademie sind ein abgeschlossener Facharzt für Gefäßchirurgie und eine Mitgliedschaft in der DGG. Alle potentiellen Kandidaten/-innen werden gebeten, sich mit einer Initiativbewerbung an den Sekretär der DGG zu wenden. Die Bewerbung muss durch ein Schreiben des jeweiligen Chefarztes/akademischen Leiters oder eines äquivalenten Mentors unterstützt werden. Die Bewerbung sollte einen kompletten Lebenslauf, das aktuelle OP-Verzeichnis, ein Publikationsverzeichnis sowie ein Motivationsschreiben zur Darlegung des längerfristigen persönlichen und medizinisch-akademischen Ziels enthalten. Die Bewerbung wird evaluiert und nach erfolgreicher Bewerbung muss sich der Bewerber/die Bewerberin im Rahmen eines jährlichen Treffens der Exzellenz-Akademie mit einem kurzen Vortrag vorstellen. Es werden ihm/ihr danach ein bis zwei akademische Mentoren zur Seite gestellt, die die Stärken des Bewerbers/der Bewerberin und dessen/deren Verbesserungspotential evaluieren und kontinuierlich die Weiterentwicklung begleiten. Neben der kontinuierlichen Betreuung sollen in einem Modulsystem spezielle Ausbildungsinhalte für das künftige Führungspersonal vermittelt werden.
Dies betreffen:
- die Führungskompetenz,
- die Gesprächsführung, Personalführung und Konfliktlösung,
- Forschungskompetenz (Projektplanung, Schreiben von wissenschaftlichen Arbeiten und Anträgen, Drittmitteleinwerbung),
- die didaktischen und bildungswissenschaftlichen Fähigkeiten,
- betriebswirtschaftliche Kompetenzen sowie
- Training von Bewerbungsgesprächen und Berufungsverhandlungen.
Diese Kompetenzen können sowohl über das Kurssystem der Privaten Akademie der DGG als auch durch aktives Mentoring und Einbindung in die Kongressorganisation der verschiedenen Veranstaltungen der DGG (Frühjahrstagung, Jahrestagung, Forschungstage) und durch Veranstaltungen des Berufsverbades der Deutschen Chirurgen und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie entwickelt werden.
Zusätzlich zu den Ausbildungsinhalten sollen weitere Entwicklungsmöglichkeiten durch Kamingespräche mit dem Mentor, kollegiale Beratung und individuelles Coaching, Rotationen ins Ausland, Vernetzung der Akademiemitglieder untereinander und Netzwerkbildung über die Gefäßchirurgie hinaus im Rahmen der chirurgischen Forschungstage und der Frühjahrstagung im Rahmen des Kongresses der DGCH geschaffen werden.
Eine Zwischenevaluation erfolgt über ein jährliches Mentorengespräch und einer erneuten Vorstellung des Ausbildungsfortschrittes des Mitgliedes der DGG-Exzellenz-Akademie. Die Exzellenz-Akademie wird als abgeschlossen betrachtet, wenn das Mitglied eine unterstütze Bewerbung um eine akademische/Chefarztstelle eingereicht hat oder erfolgreich abgeschlossen hat. Die erfolgreiche Teilnahme an der Exzellenz-Akademie wird mit einem Zertifikat der DGG dokumentiert und darf von dem Mitglied bei weiteren Bewerbungen verwendet werden.
Die DGG hält die Gründung der Exzellenz-Akademie für einen wichtigen Schritt für die Förderung des akademischen und Führungskräftenachwuchses in der Gefäßchirurgie und bittet alle Mitglieder der DGG, aber auch des BDCs und der DGCH dieses wichtige Projekt aktiv zu unterstützen und voranzubringen.
Darüber hinaus ist es zusätzlich wichtig, auch die nachfolgende Generation der Studenten und Assistenzärzte für die Chirurgie zu begeistern, zu motivieren und aktiv zu fördern. Diese Nachwuchsförderung sollte als zentrale Aufgabe der Fachgesellschaften der Chirurgie und des Berufsverbandes im Sinne des Mottos „Dem Nachwuchs verpflichtet“ im Mittelpunkt unserer zukünftigen Arbeit stehen.
Steinbauer M, Böckler D, Schmitz-Rixen T. Meilensteine in der Gefäßchirurgie: BAA-Screening und Exzellenz-Akademie der DGG. Passion Chirurgie. 2017 Septemeber, 7(09): Artikel 01.
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Prof. Dr. med. Dittmar Böckler
Ärztlicher DirektorKlinik für Gefäßchirurgie und Endovaskuläre ChirurgieUniversitätsklinikum HeidelbergIm Neuenheimer Feld 11069120Heidelberg kontaktieren![Profilbild von Thomas Schmitz-Rixen](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/11967/5d0b618ece30e-bpfull.jpg)
Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen
GeneralsekretärDeutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)Luisenstraße 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
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