Noch in diesem Jahr wird das Infektionsschutzänderungsgesetz in Kraft treten, das Bundestag und Bundesrat passiert hat. Es wird zu einigen wesentlichen Veränderungen im Bereich der Hygiene führen:
- Die Empfehlungen der Krankenhaushygiene-Kommission (KRINKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) müssen umgesetzt werden.
- Am RKI wird eine weitere Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) etabliert, die allgemeine Grundsätze zur Diagnostik und antimikrobiellen Therapie erstellen soll.
- Die Empfehlungen beider Kommissionen müssen stetig entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert werden.
- Krankenhäuser und Einrichtungen zum ambulanten Operieren werden zur Dokumentation des Antibiotikaverbrauchs verpflichtet.
- Im vertragsärztlichen Bereich wird eine Vergütungsregelung für das Screening und die Sanierung von MRSA-Patienten eingeführt.
- Die Bundesländer müssen auf Basis des neuen Gesetzes eigene Hygiene-Verordnungen bis Ende März 2012 erlassen.
- Krankenhäuser müssen im Sinne der KRINKO-Empfehlung von 2009 ab 400 Betten einen hauptamtlichen Krankenhaushygieniker beschäftigen.
- Hauptamtliche Hygienefachkräfte in den Krankenhäusern sind im Sinne der gleichen Empfehlung ca. pro 150-200 Betten erforderlich. Dies bedeutet etwa eine Verdoppelung der derzeit vorhandenen Hygienefachkräfte.
- Allerdings müssen diese beiden Regelungen erst bis 2016 umgesetzt werden.
- Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen nun jährlich vorgelegt werden.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Indikatoren zur Messung der Hygienequalität definieren, die einem Benchmarking der Krankenhäuser dienen und in die Qualitätsberichte aufgenommen werden sollen.
- Die Arbeitgeber-Belehrungen für Mitarbeiter im Lebensmittel-Bereich (z. B. Küchen) müssen nur noch zweijährig durchgeführt werden.
- Schließlich werden bei Nichtumsetzung Bußgeldtatbestände eingeführt.
In künftigen Hygiene-Tipps werden einzelne Details erläutert werden.