15.11.2020
Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen
A. Nienhaus, W. Popp, L. Jatzwauk, R. Schmithausen, W. Kohnen
Im Gesundheitswesen können Infektionen nach der Berufskrankheiten-Ziffer BK 3101 („Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“) anerkannt werden.
Im Jahr 2020 dominiert die durch COVID-19 verursachte BK 3101. Zum Stichtag 9. Oktober 2020 wurden von der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 6.938 Fälle als BK 3101 anerkannt.
Grundsätzlich müssen für die Anerkennung drei Voraussetzungen vorliegen:
- Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen und
- relevante Krankheitserscheinungen, wie zum Beispiel Fieber oder Husten, und
- positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test.
- Bei einem chronischen Verlauf einer COVID-19 kann auch ein Antikörpertest für die Anerkennung einer BK ausreichend sein.
Auf jeden Fall sollte bei Erfüllung dieser Voraussetzungen jede COVID-19-Infektion bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen als BK 3101 angezeigt werden.
Tab. 1: Gemeldete und anerkannte Berufskrankheiten für das Jahr 2017
Infektionskrankheit (n=8.612)
|
Meldepflichtig und gemeldet
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Anerkannt*
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gesamt
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977
|
512
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Hepatitis B
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28
|
9
|
Hepatitis C
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29
|
15
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HIV-Infektionen (AIDS)
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4
|
2
|
MRSA
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39
|
1
|
Skabies
|
212
|
172
|
Tuberkulose
|
222
|
98
|
Latente Tuberkulose
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251
|
201
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Influenza
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4
|
1
|
Keuchhusten
|
6
|
0
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Masern, Röteln, Mumps
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32
|
5
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* Im Berichtsjahr entschiedene Fälle
Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Korrespondierender Autor:
Nienhaus A, Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen. Passion Chirurgie. 2020 Dezember; 10(12): Artikel 04_05.