18.10.2023 Politik
Ambulantisierung: Jede zweite Praxis sieht Risiken – nur jede sechste Chancen
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/11/02_Kurznachrichten_November_23__image_03-750x500.jpg)
Eine Umfrage der Stiftung Gesundheit ergab, dass niedergelassene Ärzt:innen durch die Ambulantisierung einen Mehraufwand für ihre Praxen bei ohnehin schon überlasteten Strukturen befürchten.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag verankert, dass eine verstärkte Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen erfolgen soll. Das betrifft nicht nur Kliniken: Fast 80 Prozent der Hausärzt:innen, rund drei Viertel der Fachärzt:innen und mehr als die Hälfte der Psychologischen Psychotherapeut:innen sowie ein Viertel der Zahnärzt:innen fühlen sich davon betroffen. Und fast die Hälfte dieser Niedergelassenen sieht die zunehmende Ambulantisierung als Risiko (45,7 Prozent). Lediglich 15,9 Prozent betrachten diese Entwicklung als Chance. Für die Antwort „Beides“ entschieden sich 38,4 Prozent.
Eine Chance sehen die Befragten darin, dass die Patient:innen durch die Ambulantisierung zukünftig Klinikaufenthalte vermeiden können.
Für die aktuelle Fokus-Frage erhielten insgesamt 10.000 niedergelassene Hausärzt:innen, Fachärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychologische Psychotherapeuten aus dem Strukturverzeichnis der Versorgung eine Einladung zur Befragung. Zusätzlich wurden 1.714 Ärzt:innen angeschrieben, die regelmäßig an der Befragung teilnehmen. Die Rücklaufquote lag mit 760 validen Fragebögen bei 6,5 Prozent, womit die Ergebnisse repräsentativ sind.
Weitere Artikel zum Thema
07.09.2022 Politik
GKV-Finanzreserven bei 9,6 Milliarden Euro
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrugen Ende Juni 9,6 Milliarden Euro. Das berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Meldung am 7.9.2022 über die Entwicklung der GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2022 gegenüber der Presse.
01.09.2022 Krankenhaus
Neue Mindestmengen des G-BA zur chirurgischen Behandlung von Brustkrebs und Lungenkrebs
Am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) zwei neue Mindestmengen festgelegt: Für die Chirurgische Behandlung des Brustkrebses [1] muss ein Krankenhausstandort fortan 100 Leistungen pro Jahr erbringen, um die gelisteten Operationen auch künftig anbieten zu dürfen, 75 Leistungen pro Jahr sind für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebses bei Erwachsenen [2] festgelegt.
01.09.2022 Krankenhaus
BDC-Praxistipp: Mindestmengen bei der chirurgischen Behandlung von Lungenkrebs
In einigen Fachbereichen sind sie bereits Alltag, nun haben sie auch die Thoraxchirurgie erreicht: die Mindestmengen von chirurgischen Eingriffen. Mit Datum vom 23.02.2022 wurde die bestehende Mindestmengenregelung in einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch eine Anlage Nummer 10 ergänzt, welche die betroffenen Leistungen in Verbindung mit einem OPS-Code konkretisiert: es handelt sich um anatomische Lungenresektionen in Kombination mit der Diagnose einer bösartigen Neubildung von Bronchien und Lunge [1].
23.08.2022 Politik
Bundesregierung hält GOÄ für unzureichend und defizitär
"Es ist unbestritten, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) das medizinische Leistungsgeschehen nicht mehr hinreichend abbildet", schreibt die Bundesregierung in ihrer heute (23.8.2022) veröffentlichten Antwort vom 11.8.2022 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (Drucksache 20/2934).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.