01.02.2022 Vergütung
Abrechnung: Honorare für BG-Gutachten wurden zum 01. Januar 2022 angehoben
Die ständige Gebührenkommission nach § 52 des Ärztevertrags zwischen KBV und DGUV hat auf Antrag der Ärzteseite eine Erhöhung der Honorare für Gutachten für die gesetzliche Unfallversicherung um 15 bis 20 Prozent beschlossen. Die neuen Gebühren gelten ab dem 01. Januar 2022, sofern die gutachterliche Untersuchung nach diesem Stichtag stattfindet.
Die UV-GOÄ finden Sie stets aktualisiert auf den Internetseiten der KBV.
Tab. 1.: UV-GOÄ-Erhöhungen
GO.-Nr. UV-GOÄ |
Bezeichnung |
Bis 31.12.2021/€ |
Ab 1.1.2022/€ |
146-147 |
Erstes Rentengutachten (147: Augen) |
120,00 |
140,00 |
148-152 |
Zweites Rentengutachten etc. |
100,00 |
115,00 |
160 |
Freies GA – Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad |
280,00 |
330,00 |
161 |
Freies GA – Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad. |
490,00 |
570,00 |
165 |
Freies GA – Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad und sehr hohem zeitlichen Aufwand zu speziellen Kausalzusammenhängen und/oder differentialdiagnostischen Problemstellungen. |
700,00 |
840,00 |
Kalbe P: Honorare für BG-Gutachten wurden zum 01. Januar 2022 angehoben. Passion Chirurgie. 2022 Januar/Februar; 12(01/02): Artikel 04_07.
Autor des Artikels
Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
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Der Behandlungsfall dauert bei Privatpatienten einen Monat und bei BG-Patienten drei Monate. Ein Behandlungsfall ist für die GOÄ also verstrichen, wenn sich der Monatsname geändert und das Datum um mindestens eins erhöht hat. Wenn ein Privatpatient erstmals am 1. September behandelt wird, beginnt der neue Behandlungsfall am 2. Oktober. Für einen BG-Patienten jedoch erst am 2. Dezember.
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