01.11.2023 Politik
Berufspolitik Aktuell: Es geht immer noch schlimmer als angenommen
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/11/BMG_Logo.jpg)
Immer wenn man glaubt, das Ende der Fahnenstange sei erreicht, wird die Latte noch mal höher gelegt. Während Bundesregierung und Länder noch um die Endfassung eines KrankenHausVersorgungsVerbesserungsGesetzes (KHVVG) ringen mit aktuell schwer abschätzbarem Ergebnis für die klinische Versorgungslandschaft, hat der Bundesminister jetzt die angedrohte Ersatzvornahme zur vorher schon gesetzlich beschlossenen Ambulantisierung herausgebracht. Es handelt sich dabei um eine Rechtsverordnung, die keine Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat benötigt und demnach so wie der Entwurf derzeit formuliert ist umgesetzt werden kann.
Ob und inwieweit die von den Beteiligten vorgebrachten Bedenken und Vorschläge Eingang finden, ist fraglich. Natürlich beteiligt sich auch der BDC an dieser Diskussion. Folgende Punkte seien Ihrer Aufmerksamkeit empfohlen: Der vorgesehene Katalog an OPS-Prozeduren ist in der ersten Stufe beginnend mit dem 1.1.2024 noch durchaus überschaubar und umfasst neben urologischen und gynäkologischen Eingriffen für die Chirurgie die gesamte Hernienchirurgie, bestimmte Vorfußeingriffe und einzelne proktologische Operationen. In einer nächsten Stufe sollen arthroskopische Prozeduren und die Metallentfernungen folgen.
Problematisch sind die Regelungen im Einzelnen. Der Hauptpunkt ist natürlich erwartungsgemäß die Dotierung der neuen Hybrid-DRGs. Die Systematik folgt ziemlich exakt der InEK-Kalkulation für die bisherigen stationären DRGs, allerdings mit einem wesentlichen Abschlag, der nicht ohne Weiteres nachvollziehbar ist und offenbar auch einen ministeriellen Rabatt enthält, gern auch als Lauterbach-Faktor benannt. Sobald die abschließenden Tabellen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Bestandteil der Kalkulation soll der gesamte Bereich der Sachkosten und insbesondere der Implantate sein. Das wird nicht finanzierbar sein, weder für die Kliniken noch für den ambulanten Bereich. Auch ist die Verteilung der an dann nur an einer Stelle anfallenden Gesamtsumme auf die verschiedenen Leistungserbringer nicht geregelt. Weiterhin führt die Zusammenführung stark differenter OPS-Prozeduren in eine einheitliche DRG zu erheblichen Verschiebungen der relativen Vergütungen, im Klartext: Kleineingriffe werden aufgewertet, größere Operationen sind nicht mehr kostendeckend.
Wesentlich ist die Laufzeit der Hybrid-DRG, die ja alle Leistungen und Kosten in dieser Zeit subsummiert. Während das Ende offenbar unstrittig mit dem Abschluss der unmittelbaren postoperativen Überwachung festgelegt ist, soll die H-DRG nach der aktuellen Formulierung mit der Indikationsstellung beginnen. Das könnte nicht nur theoretisch Monate vor dem Eingriff liegen. Hier muss zwingend nachgebessert werden.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Zuordnung der zu verwendenden DRG an die Nutzung eines zertifizierten Groupers geknüpft wird. Für Kliniken kein Problem, im niedergelassenen Bereich gibt es diese Software aber nicht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ganz abgesehen von den Zusatzkosten beim Erwerb eines Groupers bedeutet das eine weitere Bürokratievermehrung und steht im Widerspruch zu allen Beteuerungen, einen Bürokratieabbau vornehmen zu wollen.
Immerhin gibt es eine Wahloption, anstelle der Hybrid-DRG weiter im EBM-System abzurechnen, das aber bekanntlich ebenso unterfinanziert ist. Es wird jeder überlegen müssen, ob er die mäßig besser dotierte Pauschale nutzt oder nicht zuletzt wegen der Sach- und Implantatkosten den EBM vorzieht und sowohl auf den teuren Grouper verzichtet als vor allem die genannten Zusatzkosten über KV oder Kassen refinanziert.
Wir werden alle oben genannten Punkte im BMG schriftlich reklamieren. Ob das hilft, steht in den Sternen oder deutlicher formuliert in der Beliebigkeit des Ministeriums.
Rüggeberg JA: Es geht immer noch schlimmer als angenommen. Passion Chirurgie. 2023 Oktober; 13(11): Artikel 05_02.
Autor des Artikels
![Profilbild von Rüggeberg](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/23/1684319223-bpfull.jpg)
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Vizepräsident des BDCReferat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/Zuständigkeit PASSION CHIRURGIEPraxisverbund Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie Dres. Rüggeberg, Grellmann, HenkeZermatter Str. 21/2328325Bremen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
11.11.2022 Pressemitteilungen
Hybrid-DRGs entscheidend für Überwindung der Sektorengrenzen
Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen.
08.11.2022 BDC|News
BDC in Rheinland-Pfalz unterstützt KV-Forderung nach Inflationsausgleich
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
07.11.2022 DRG
Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung
01.11.2022 Politik
Zwei gelebte Projekte stellen sich vor
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt? Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.