01.12.2006 BDC|Spektrum
Koexistenzvereinbarung BVO/BVOU – BDC
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BVO/BVOU und BDC vereinbaren die Regelung ihrer berufsständischen Vertretung dahingehend, dass sie nach Einführung des neuen Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie auch weiterhin ihre bisherigen Aufgabenbereiche wahrnehmen. Der BVO/BVOU nimmt insbesondere die berufspolitische Interessensvertretung der Orthopäden sowie des neuen Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie wahr. Der BDC vertritt die Interessen im Gesamtgebiet Chirurgie.
Die koexistenzielle Interessensvertretung respektiert Tradition, Leistungsumfang und die spezifischen Aufgaben beider Verbände. Sie ist Grundlage einer wirksamen Vertretung der berufspolitischen Interessen im Gebiet Chirurgie. Der Koexistenz wird dadurch Rechnung getragen, dass die Präsidenten als Mitglieder des jeweils anderen Gesamtvorstands in den Satzungen benannt werden.
Parität und enge Kooperation finden weiterhin ihren Ausdruck darin, dass zwischen beiden Verbänden gemeinsame Gremien, z.B. zur Gebührenordnung, zur Weiter- und Fortbildung und zu den beiden angeschlossenen Akademien, gebildet werden. In Gespräche des Bereiches Orthopädie/Unfallchirurgie werden neben den wissenschaftlichen Fachgesellschaften die beiden Berufsverbände entsprechend ihrer Aufgabenbereiche als gleichberechtigte Partner einbezogen. Beide Verbände ermöglichen ihren neuen Mitgliedern, die sich im Common Trunk oder in der Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie befinden, eine freiwillige Doppelmitgliedschaft zu besonderen Konditionen. Eine entsprechende Beitragsordnung und Anmeldeformulare werden erarbeitet.
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