Das Bundeskabinett hat heute (27.7.2022) den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eingebrachten Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) verabschiedet und damit auch die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Neupatientenregelung gekippt. Damit sollen die Leistungen der sogenannten offenen Sprechstunde künftig einer unbefristeten Bereinigung unterliegen. Scharfe Kritik kam von Seiten verschiedener Ärzteverbände:
Von einem “Schlag ins Gesicht der Patientinnen und Patienten” sprach die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Mittwoch gegenüber der Presse. „Mit diesem Gesetz konterkariert der Minister den Koalitionsvertrag, nachdem die ambulante Versorgung gestärkt werden sollte. Nun wird es so sein, dass die Kolleginnen und Kollegen gar nicht mehr anders können, als das Terminangebot zurückzufahren“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.
Die Begründung des Bundesgesundheitsministers für die Streichung, man sei “nicht richtig in der Lage, zu prüfen, wer Bestands- und wer Neupatient ist”, spreche entweder für eine erschreckende Ahnungslosigkeit oder aber für schlichte Dreistigkeit, erklärte der Hartmannbund. Beides sei einer kultivierten politischen Debatte unwürdig. Man werde im Laufe des nun beginnenden parlamentarischen Verfahrens alles tun, um deutlich zu machen, dass der Minister nicht nur in der Sache auf dem Holzweg sei, sondern auch seine Argumentation jeglicher Grundlage entbehre, so der Hartmannbund weiter.
Lauterbachs Politik werde zum “Sargnagel der ambulanten Versorgung”, kritisierte der Virchowbund. Die Fehlsteuerung der GKV-Finanzen durch den Minister sei der Tropfen, der das Fass zu Überlaufen bringe.
Der KBV-Vorstand will sich nun mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Berufsverbänden zum weiteren Vorgehen beraten und abstimmen.