09.08.2023 Politik
Startschuss für Vorarbeiten zur Transparenzoffensive
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/08/iStock-Seiya-Tabuchi-750x500.jpg)
Die Vorarbeiten zum Transparenzverzeichnis mit Versorgungs- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser sollen möglichst schnell starten. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem Schreiben an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den GKV-Spitzenverband sowie den Verband der Privaten Krankenversicherung deutlich gemacht.
Im Rahmen der geplanten Krankenhausreform ist im Bund-Länder-Eckpunktepapier vereinbart worden, Daten über Leistungen und Qualitätsaspekte von Krankenhäusern zu veröffentlichen. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten aufzuklären und besser zu informieren.
Um bereits im kommenden Jahr entsprechende Daten veröffentlichen zu können, soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nun zügig eine Zuordnung der Krankenhausfälle zu den 60 somatischen Leistungsgruppen nach dem Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen sowie zu den vier ergänzenden Leistungsgruppen – Infektiologie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie – anhand von Vergütungsdaten erarbeiten.
In einem weiteren Schreiben, das neben dem InEK auch an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gerichtet ist, skizziert das BMG näher, welche weiteren Schritte erfolgen sollen.
Demnach sehen die Arbeitsentwürfe zum neuen Transparenzverzeichnis vor, dass die Krankenhäuser ab Inkrafttreten der Regelungen verpflichtet werden, dem InEK bestimmte ergänzende Angaben zu übermitteln. Dies würde etwa die Zuordnung von Leistungsgruppen, den Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren sowie Daten zum Pflegepersonal und zum ärztlichen Personal umfassen.
AWMF, InEK und BfArM werden unter anderem gebeten, im Rahmen der Definition der Leistungsgruppen gemeinsam Vorschläge für eine Zuordnung von ICD– und OPS-Codes beziehungsweise für eine bundesweite Abgrenzung anhand von Weiterbildungsordnungen zu den zusätzlichen Leistungsgruppen zu unterbreiten. Zudem sollen – analog zur NRW-Systematik – Qualitätskriterien für die ergänzenden Leistungsgruppen entwickelt werden.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere Artikel zum Thema
01.06.2010 Aus- & Weiterbildung
Mehr Studienplätze heißt nicht mehr Ärzte: Interview
Interview mit Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes
01.01.2010 Krankenhaus
Zukunft selektiver Verträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen: Qualität als Element im Vergütungssystem
1. Ein Blick zurück: Codex Hammurapi Die Berücksichtigung von Qualitätsaspekten
01.01.2010 Politik
Qualitätsorientierte Vergütung: Was wäre machbar?
Eine wesentliche Voraussetzung für eine qualitätsorientierte Vergütung oder „Pay for Performance“ (P4P) ist zunächst die sinnvolle Definition von Ergebnisindikatoren. Bisherige Qualitätsdarstellungen, beispielsweise nach den Vorgaben des strukturierten Qualitätsberichts nach §137 SGB V, liefern vielfach keine für P4P verwendbaren Aussagen. Eine Angabe zum Angebot von „MP18 Fußreflexzonenmassage“ im Krankenhaus ist nicht das medizinisch wichtige Kriterium, wonach wir ein Krankenhaus auswählen.
01.01.2010 Politik
„Pay for Performance“ aus Sicht des BDC
Eine komplexe Herausforderung an die Zukunft einer qualitätsorientierten Vergütung Nicht
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.