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Eine der zahlreichen gesundheitspolitischen Gesetzesinitiativen in diesem Herbst betrifft die Reform der Notfallversorgung. Der BDC und die DGCH haben sich zum vorliegenden Referentenentwurf vom 3.6.2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme positioniert und die angestrebte Entlastung der Krankenhaus-Notaufnahmen und der Rettungsdienste grundsätzlich begrüßt.

Im Zuge der geplanten Reform sind z. B. mit „Akutleitstellen“, „Integrierten Notfallzentren/INZ“ und „Kooperationspraxen“ neue Begriffe eingeführt worden. Im Interesse einer sachlichen Diskussion ist es hilfreich, eine Definition der bisherigen und der neu konzipierten Strukturen der Notfallversorgung zu erstellen, die wir unseren BDC-Mitgliedern in Form der folgenden Tabelle zur Verfügung stellen.

Begriff

Notaufnahme
in Berlin und verschiedenen Bundesländern auch „Rettungsstelle“ genannt

Rettungsdienst:
Notfallrettung einschließlich qualifizierter Krankentransport (einfacher Krankentransport ist teilweise privatisiert)

Rettungswache:
Ort der Rettungsmittel. Standort für Rettungswagen, Krankenwagen und häufig auch Notarzteinsatzfahrzeug
(NEF)

In Verantwortung der Länder

Teil der Daseinsvorsorge. Geregelt in länderspezifischen Rettungsdienst-Gesetzen organisiert auf Ebene der Landkreise.

Rettungsdienst ist meist delegiert an Organisationen, z. B. DRK oder durch kommunalen Eigenbetrieb (Feuerwehren)

In Verantwortung des Bundes

Bundesvorgaben zur flächendeckenden Versorgung und Organisation

Refinanziert durch die Krankenkassen über Entgelte oder Gebühren

Organisiert/Finanziert durch die KVen

Über Entgelte nach EBM (unrentabel)

Zur Klinik gehörend

In Verantwortung der einzelnen Krankenhäuser,
die zur Notfallversorgung
zugelassen sind

An Klinik angegliedert

Kliniken sind gelegentlich auch Standort von Rettungswachen

Niedergelassen

Fungieren teilweise als Notärzte auf NAW und NEF. Dafür geklärt, dass keine Soz. Versicherungspflicht besteht

Wie nimmt der Patient Kontakt auf?

Anlieferung durch Rettungsdienst, zu Fuß/Taxi Vermittlung über 116 117

Tel. 112 oder Quervermittlung über 116 117

Die Tel.-Nr. 110 führt in Niedersachsen zur getrennten LS der Polizei, kann in anderen Bundesländern auch gemeinsam sein. Die Nr. 112 ist europaweit als Notruf-Nr. eingeführt

Kein direkter Kontakt, Alarmierung über Rettungsleitstelle

Begriff

Rettungsleitstelle (RLS)

Terminservicestelle

Akutleitstelle in Planung

In Verantwortung der Länder

Flächendeckende Versorgung mit Rettungsdienst (RTW, NAW, NEF, RTH) und teilweise qualifiziertem Krankentransport

Organisation ist Aufgabe der zuständigen KVen

In Verantwortung des Bundes

Neue Struktur laut NotfallG

Organisiert/Finanziert durch die KVen

Meist durch Callcenter im Auftrag der KVen betrieben

Die Akutleitstellen sollen die Behandlungsdringlichkeit anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens beurteilen und in die passende Behandlung vermitteln.

Zur Klinik gehörend

An Klinik angegliedert

Niedergelassen

Während der Sprechstundenzeiten sollen Hilfesuchende vorranging in die vertragsärztlichen Praxen gesteuert werden. Zusätzlich telemedizinische Beratung. Aufsuchender Dienst 24/7 wird gefordert, aber scharf kritisiert.

Wie nimmt der Patient Kontakt auf?

Rettungsleitstelle (RLS)

Tel. 116 117 oder online oder per App

Tel. 116 117 oder andere

Begriff

Integrierte Leitstelle
in Planung hierzu siehe Artikel und Schaubild des ZI
https://www.zi.de/
fileadmin/Downloads/Service/
Medien/MI/Schaubild_112-116117.png

Integriertes Notfallzentrum
(INZ) im Krankenhaus – in Planung
Artikel: https://www.kma-online.de/
aktuelles/klinik-news/detail/
in-hamburg-zeigt-sich-wie-die-
notfallversorgung-besser-laeuft-50335

Zentrale Ersteinschätzungsstelle
(ZES) im Krankenhaus (Vorgang im Integrierten Notfallzentrum) – in Planung

In Verantwortung der Länder

Die Rufnummern 112 und 116117 sollen auf Initiative der Rettungsleitstellen (Notrufnummer 112) künftig verbindlich zusammenarbeiten und müssen sich digital vernetzen, sodass Patientendaten medienbruchfrei übermittelt werden können.

Neue verpflichtende Struktur im Krankenhaus (gemeinsamer Tresen) für die enge Kooperation von Notaufnahme und KV-Notdienstpraxis in KH mit Notfallversorgung

Das wesentliche strukturelle Element des INZ

In Verantwortung des Bundes

Neu im NotfallG: Verpflichtung der KV zu Kooperation mit RLS, umgekehrt aber nicht, weil Landesrecht

Teilweise schon vorhandene Struktur, laut NotfallG verpflichtend

s.o.

Organisiert/Finanziert durch die KVen

Zur Klinik gehörend

Teilweise schon vorhanden als „gemeinsamer Tresen“, verpflichtend in Kooperation KV und KH im NotfallG-Entwurf

An Klinik angegliedert

In Einzelfällen schon umgesetzt, soll gesetzlich verpflichtend werden

Niedergelassen

Wie nimmt der Patient Kontakt auf?

Tel. 116 117 oder andere

Tel. 116 117 oder andere bzw. persönliches Erscheinen.

Tel. 116 117 oder andere bzw. persönliches Erscheinen.

Begriff

Notdienstpraxis (KV)

Kooperationspraxis in Planung

In Verantwortung der Länder

In Verantwortung des Bundes

Neue Struktur laut NotfallG

Organisiert/Finanziert durch die KVen

Ideal in oder in enger räumlicher Nähe zu einem KH, teilweise aber auch isoliert betrieben. Versorgung von Kassenpatientenaußerhalb der Praxisöffnungs-Zeiten

Neu im NotfallG,

optional vertraglich über KV angegliedert, primär angedacht für Hausarzt-Praxen, Vorschlag von BDC und DGCH: auch für Unfallpraxen

Zur Klinik gehörend

Verpflichtend laut NotfallG, Öffnungszeiten vorgegeben. Für andere Zeiten Verweis auf Kooperationspraxen geplant

An Klinik angegliedert

Niedergelassen

Forderung BDC und DGCH: Unfallchirurgische Kooperationspraxen müssen eine Aufwandsentschädigung analog zum Hausarzt-Vermittlungsfall erhalten

Wie nimmt der Patient Kontakt auf?

Tel. 116 117 oder andere bzw. persönliches Erscheinen.

Tel. 116 117 oder andere bzw. persönliches Erscheinen.

Kalbe P: Glossar zur Notfallversorgung. Passion Chirurgie. 2024 November; 14(11): Artikel 03_03.

Autor des Artikels

Profilbild von Kalbe

Dr. med. Peter Kalbe

Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktieren

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