Es ist ein weit verbreiterter Irrtum, dass uns Chirurgen das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) nicht oder kaum betreffen würde. Sie können sicher sein, dass die Honorarmittel zur Förderung von freien Sprechstunden und Neupatienten an anderer Stelle abgezweigt werden. Technische Leistungen sollen abgewertet werden. Darüber hinaus gehören Chirurgen nicht zu den Fachgruppen, die gesondert gefördert würden. In den offenen Sprechstunden soll es nur dann mehr Honorar geben, wenn die Patienten auf Überweisung kommen. Wenn wir also Notfälle direkt behandeln, gehen wir leer aus. Vor allem aber ist der massive staatliche Eingriff in unsere Praxis-Führung nicht hinnehmbar.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen unterstützt die Protestaktion in Hannover am 23. Januar 2019 um 10:00 Uhr (Sparkassen-Forum, Schiffgraben 6-8) und ruft seine Mitglieder auf daran teilzunehmen.