21.08.2024 Politik
Einigung zur Selbstständigkeit von Poolärzten im Notdienst
Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden zukünftig wie Selbstständige behandelt. Das geht aus der jüngsten Einigung zwischen dem Deutschen Rentenversicherung Bund und dem GKV-Spitzenverband hervor, die den Vollzug für die Einigung mitgeteilt haben. Damit stehen die Bedingungen, die Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, fest.
An der Selbstständigkeit würde sich demnach auch dann nichts ändern, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung eine Sicherstellungspauschale für die Bereitschaft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin zur Teilnahme an der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages gewährt.
Weitere Artikel zum Thema
01.11.2015 Politik
Implantatpass: Pflicht ab 1. Oktober 2015
Laut Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sind Gesundheitseinrichtungen und ambulante Zentren, die
01.11.2015 Politik
Volkswagen – folgt der Bankenkrise nun die Industriekrise?
Wie aus heiterem Himmel brach über die deutsche Wirtschaft der
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.