21.08.2024 Politik
Einigung zur Selbstständigkeit von Poolärzten im Notdienst
Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden zukünftig wie Selbstständige behandelt. Das geht aus der jüngsten Einigung zwischen dem Deutschen Rentenversicherung Bund und dem GKV-Spitzenverband hervor, die den Vollzug für die Einigung mitgeteilt haben. Damit stehen die Bedingungen, die Ärzte und Ärztinnen erfüllen müssen, um im Bereitschaftsdienst als Selbstständige zu gelten, fest.
An der Selbstständigkeit würde sich demnach auch dann nichts ändern, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung eine Sicherstellungspauschale für die Bereitschaft eines Vertragsarztes oder einer Vertragsärztin zur Teilnahme an der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages gewährt.
Weitere Artikel zum Thema
27.06.2016 Politik
Praxis-Test: Notfalldatensatz auf elektronischer Gesundheitskarte
Laut Gesetzgeber soll im Zuge eines bundesweiten Notfalldaten-Managements 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte der sogenannte Notfalldatensatz eingeführt werden. Derzeit läuft der Praxis-Test.
25.06.2016 Politik
Chronisch überlastet – Notfallmediziner im Dauerstress
ZDF-Sendung am 28.6.2016: Unfälle, Herzinfarkt, Husten - immer mehr Patienten überlasten die Notfallambulanzen. Die Folge: Dauerstress, das Personal am Limit. ZDF 37° zeigt die Not der Retter im Klinikum Ingolstadt.
24.06.2016 Politik
Finanzergebnisse der GKV im 1. Quartal 2016
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal 2016 einen Überschuss von 406 Millionen Euro erzielt. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Finanzergebnis. Die Finanz-Reserven der Krankenkassen stiegen bis Ende März 2016 damit auf 14,9 Milliarden Euro.
21.06.2016 Politik
Medikationsplan: KBV-Infopapier zu häufig gestellten Fragen
Die KBV hat als Serviceangebot für Ärzte auf ihrer Internetseite Fragen und Antworten zum bundeseinheitlichen Medikationsplan zusammengestellt, u. a. werden auch Fragen zum Barcode und zur Medikationstabelle thematisiert.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.