17.05.2020 Politik
Strafzahlungen des MDK-Reformgesetzes greifen nicht bei belegärztlicher chirurgischer Tätigkeit
Rundschreiben zur Information unserer belegarzttätigen BDC-Mitglieder
Seit 1. Januar 2020 ist das MDK-Reformgesetz in Kraft getreten: Das Gesetz regelt unter anderem eine Strafzahlung in Höhe von mindestens 300 Euro für Krankenhausträger, denen eine fehlerhafte Abrechnung durch den MDK nachgewiesen wird. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ihre Landesverbände gehen derzeit mit einer aufmerksamkeitsstarken Kampagne an die Öffentlichkeit, die zum Teil zu Verunsicherung unter unseren Mitgliedern sorgt, die auch belegärztlich an Krankenhäusern tätig sind.
Wir möchten Ihnen deswegen gerne Orientierung geben: Die Krankenhausträger dürfen die Strafzahlungen nicht an die belegärztlich tätigen Chirurgen weitergeben. Die belegärztliche Honorierung erfolgt nach dem EBM, die vom MDK beanstandeten Auffälligkeiten bei den Krankenhausabrechnungen dagegen erfolgen in der Finanzierungssystematik der DRG. Insofern sollten auch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden, derartige Strafzahlungen zu tragen bzw. zu erstatten.
Um lästige Abrechnungs(nach-)fragen mit dem Krankenhausträger zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich auch weiterhin an die derzeit gültigen G-AEP-Regelungen zur stationären Einweisung von Patienten zu halten und diese auch zu dokumentieren. In Fällen in denen der Patient eine stationäre Einweisung wünscht, wird dieser gebeten, die Kostenübernahmeerstattung im Vorfeld mit seiner Krankenkasse abzuklären.
Wir hoffen, mit diesen Handlungsempfehlungen zur Versachlichung der Debatte beigetragen zu haben.
Rüggeberg JA, Farghal D: Strafzahlungen des MDK-Reformgesetz greifen nicht bei belegärztlicher chirurgischer Tätigkeit. Passion Chirurgie. 2020 April, 10(04): Artikel 05.
Autoren des Artikels
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Vizepräsident des BDCReferat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/Zuständigkeit PASSION CHIRURGIEPraxisverbund Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie Dres. Rüggeberg, Grellmann, HenkeZermatter Str. 21/2328325Bremen kontaktierenDirk Farghal
Stellv. Regionalvertreter des BDC|Landesverband BayernVorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im BDCStellv. Vorsitzender RNC im BDCÄrztlicher Leiter MVZ Rothenburg o.d.T. kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
26.10.2016 Politik
KBV lehnt Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung ab
Mit einer Resolution protestiert die KBV gegen das geplante Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Die ambulanten Versorgungsstrukturen würden damit geschwächt, heißt es in dem Papier. Mit den geplanten Regelungen würden „die Grundfesten der ärztlichen sowie gemeinsamen Selbstverwaltung nachhaltig erschüttert“.
21.10.2016 Politik
Ärztemonitor 2016: Ärzte lieben ihren Beruf trotz hoher Belastung
Trotz hoher Belastung arbeiten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten gern in ihrem Beruf. Mehr als 90 Prozent sind zufrieden mit ihrer Tätigkeit, fast jeder Dritte fühlt sich allerdings „ausgebrannt“. Das ergab der Ärztemonitor 2016, den KBV und NAV-Virchow-Bund vorstellten.
20.10.2016 Krankenhaus
Zi: Portalpraxen nicht an jedem Krankenhaus möglich
Die Einrichtung von Portalpraxen ist nicht an jedem Krankenhaus möglich. Das geht aus aktuellen Modellrechnungen hervor, die die Wissenschaftler des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung vorgenommen haben. Kernpunkt ist, dass es nicht ausreichend Ärzte gibt.
19.10.2016 Politik
Tarifabschluss für die kommunalen Krankenhäuser erzielt
Früher Verhandlungserfolg in der Tarifrunde für die rund 52.500 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kliniken. Die kommunalen Arbeitgeber und der Marburger Bund haben sich nach zweitägigen Verhandlungen in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2016 auf einen Tarifabschluss verständigt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.