27.10.2022 Vergütung
BfArM veröffentlicht OPS 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
203 Vorschläge sind dort eingeflossen, zumeist von medizinischen Fachgesellschaften, Experten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie von weiteren Organen der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Neu sind unter anderem spezifische Kodes für die Adipositaschirurgie.
Das systematische Verzeichnis des OPS ist die Basis für die Verschlüsselung von Operationen und Prozeduren im ambulanten und stationären Bereich. In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführten Kodes zu verwenden.
OPS und ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) sind die Grundlage für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung.
Weitere Artikel zum Thema
08.10.2018 EBM
Online-Ausgabe des EBM für das vierte Quartal ist da
Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht im Internet bereit.
01.10.2018 Politik
Honorarbericht Quartal 1/2016 und 2/2016
Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
01.09.2018 DRG
Was geschieht mit EBM und GOÄ?
Seit Jahren wird über eine Reform der ärztlichen Gebührenordnungen GOÄ und EBM diskutiert, gerungen, gekämpft und verzweifelt. Ebenfalls seit Jahren werden mehr oder weniger regelmäßig Wasserstandsmeldungen über tatsächliche oder vermeintliche Fortschritte publiziert.
01.08.2018 BG- und D- Arzt
Abschläge wegen Nichtteilnahme zur Notfallversorgung für Belegkrankenhäuser
Durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V, § 5 Abs. 2 vom 19.04.2018 werden die Belegkrankenhäuser von der Teilnahme an der Notfallversorgung grundsätzlich ausgeschlossen und stattdessen verpflichtet, einen Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung hinzunehmen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.