01.12.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienebeauftragte
Hygienebeauftragte Ärzte sollen in ihrem Fachgebiet Facharzt und weisungsbefugt sein. Sie sollen sinnvollerweise für jede Abteilung bestellt werden bzw. im niedergelassenen Bereich für eine Praxis. Hygienebeauftragte Ärzte außerhalb der Krankenhäuser sind nach § 23 Infektionsschutzgesetz mindestens für Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken zu bestellen.
Hygienebeauftragte Pflegekräfte sollen die Verbindung zwischen der Krankenhaushygiene und der Station bzw. dem Funktionsbereich herstellen, sie sind also auf Ebene ihrer Station bzw. der wichtigsten Funktionsbereiche (z. B. Physiotherapie, Radiologie, OP, Endoskopie) zu bestellen.
Nach Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) sollen sowohl hygienebeauftragte Ärzte als auch hygienebeauftragte Pflegekräfte mindestens einen 40-Stunden-Kurs absolvieren.
Es empfiehlt sich, frühzeitig die Umsetzung dieser Vorgaben sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich anzugehen. Entsprechende Fortbildungsangebote gibt es von verschiedenen Trägern bundesweit. Die Kurse erfolgen teilweise innerhalb einer Woche, teilweise als fünf Eintages-Veranstaltungen über ein Jahr.
Popp W. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Hygienebeauftragte. Passion Chirurgie. 2011 Dezember; 1(12): Artikel 03_04.
Autoren des Artikels
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenProf. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.10.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wundspüllösungen müssen steril sein
Sofern eine Wunde gespült werden soll, muss die Spüllösung steril sein. Sofern Leitungswasser benutzt wird, ist Erregerfreiheit mit einem z. B. auf eine Dusche aufgesetzten Sterilfilter (Durchlässigkeit < 0,2 µm) erreichbar. Dieser muss personenbezogen eingesetzt werden, da die Gefahr der retrograden Kontamination und damit der Übertragung von Erregern von der Außenseite der Filterfläche besteht. Wenn der Patient die Wundspülung selbst durchführt, besteht ein Kontaminationsrisiko durch Handlingfehler.
01.09.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Sterile Binden im OP
Es gibt Berichte, dass die Verordnung von sterilen Binden im Rahmen des Sprechstundenbedarfs im OP durch die Prüfungsstelle der Vertragsärzte nicht akzeptiert wurde. Nach deren Meinung würden im OP keine sterilen Binden benötigt.
01.07.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Vorsicht bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Hautdesinfektionsmittel
Zunehmend wird empfohlen, remanent wirksame Hautdesinfektionsmittel einzusetzen, z. B. im Rahmen der präoperativen Hautdesinfektion oder vor dem Legen eines zentralen Venenkatheters (ZVK).
01.06.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert
Mit Beginn des Jahres 2017 wurde die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert. Die Vorschrift, wonach die KRINKO/BfArM-Empfehlung umzusetzen ist, findet sich nicht mehr in § 4, sondern in § 8 der geänderten Verordnung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.