01.10.2020 Politik
Orientierungswert für Krankenhauskosten 2020 beträgt 2,60 %
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dieser ist eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen, den gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäusern.
Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2019 und des 1. Halbjahres 2020 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2018/1. Halbjahr 2019) 2,60 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 3,40 % und für Sachkosten bei 1,30 %.
Bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten sind die Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser wie in den Vorjahren enthalten.
Methodische Vorgehensweise
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift “Wirtschaft und Statistik”, Ausgabe September 2012, erschienen.
Quelle: Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, [email protected]
Weitere Artikel zum Thema
01.05.2017 BDC|News
Empfehlung zur Verbesserung der postoperativen Behandlungsqualität und zur Etablierung Medizinischer Einsatzteams (MET)
Präambel Ziel der gemeinsamen Anstrengungen der beteiligten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und
28.04.2017 Politik
Regressrisiko – KBV fordert gesetzliche Klarstellung zu Mischpreisen
Mit Nachdruck fordert die KBV zur Mischpreisbildung von Arzneimitteln eine gesetzliche Klarstellung. Anderenfalls befürchtet die Ärztevertretung angesichts des Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg eine massive Verschärfung des Regressrisikos. Dramatische Folge für die Patienten wäre, dass bestimmte Arzneimittel nicht mehr verordnet werden.
27.04.2017 Politik
Remifentanil: Gefährden Lieferengpässe ambulante Operationen?
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 26.04.2017 berichtete, könnten Lieferengpässe von Narkosemitteln (Wirkstoff Remifentanil) dazu führen, dass künftig viele ambulante Operationen nicht durchgeführt werden könnten. SPIEGEL ONLINE spricht von Problemen bis mindestens 2018.
26.04.2017 Aus- & Weiterbildung
Niederlassung ist attraktiv: Junge Mediziner in der ambulanten Versorgung
Wer sich als Arzt niederlassen will, hat beste Aussichten. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bieten zahlreiche Anreize. Mit flexiblen Arbeitsformen wird auf die Wünsche der jungen Generation eingegangen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.