06.03.2019 Politik
Krankenkassen: Vorstandsbezüge erreichen knapp 50 Millionen Euro
Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des MDK und der Ärzteorganisationen
Nachdem rund 60 Betriebskrankenkassen vorab ihre Vorstandsvergütungen für 2018 veröffentlicht haben, wurden zum Fristablauf am 01.03.2019 auch die Zahlen der Ersatzkassen, Allgemeinen Ortskrankenkassen und Innungskrankenkassen gemeldet. Trotz neuer Spitzenwerte bis 333.717,00 Euro und vereinzelt hoher Steigerungsraten bis über 40 Prozent ist der TOP-Verdiener in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems für 2018 erneut in einem anderen Bereich zu finden.
Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge veröffentlicht werden, seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte sind Aufwendungen für Dienstwagen sowie Regelungen zur Altersvorsorge und im Fall des Ausscheidens aus dem Amt.
47,6 Millionen Euro für Vorstände und Geschäftsführer
In Summe haben Krankenkassen, MDK und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen im Jahr 2018 alleine für die Vorsitzenden ihrer bis zu dreiköpfigen Vorstände bzw. Geschäftsführungen nach den aktuellen Veröffentlichungen einen Gesamtbetrag von 28,1 Millionen Euro aufgewendet. Auf die Krankenkassen entfallen hierbei 15,32 Millionen Euro, die Kassenverbände 1,48 Millionen Euro, den MDK/MDS 2,47 Millionen Euro, die KBV/KVn 4,80 Millionen Euro und die KZBV/KZVn 4,05 Millionen Euro. Rechnet man die für 2018 veröffentlichten Bezüge aller Mitglieder der Vorstände/Geschäftsführungen zusammen, ergibt sich eine Summe von 47,6 Millionen Euro (Kassen: 20,66 Millionen Euro, Kassenverbände: 1,91 Millionen Euro, MDK/MDS: 3,91 Millionen Euro, KBV/KVn: 11,24 Millionen, KZBV/KZVn: 9,92 Millionen Euro).
Jeweils nicht mitgerechnet sind hierbei die Betriebskrankenkassen ohne Veröffentlichungspflicht (vgl. unten) sowie Nichtmeldungen, z. B. vom IKK e.V. und dem BKK Dachverband.
Aktuelles Ranking nach Krankenkassen
Die TOP-10 der Kassenchefs liegen für 2018 alle über 240.000 Euro, mindestens acht Vorstände erhielten in Summe jeweils über 250.000,00 Euro. Eine vollständige Übersicht aller aktuell von den Krankenkassen veröffentlichten Bezüge für 2018 und die Vorjahre finden meineGKV-Leser inklusive der Veränderungsraten im Thema “Krankenkassen”. Die Angaben in der Übersicht wurden zur Vergleichbarkeit auf Jahreswerte hochgerechnet, sofern die Veröffentlichung – z. B. durch einen Wechsel im Vorstand – Teilzeiträume beinhaltet. Berücksichtigt wurden Meldungen bis einschließlich 02.03.2018. Die Übersicht der Vorstandsbezüge wird fortgeschrieben und ggf. um Nachmeldungen ergänzt.
Nach den aktuellen Meldungen haben sich 10 Vorstandsvergütungen negativ entwickelt. In ebenfalls 10 Fällen betrug der Zuwachs dagegen mindestens zehn Prozent, in drei Fällen über 20 Prozent (BKK Mobil Oil, BKK 24, WMF BKK) – in der Spitze sogar +42,61 Prozent (WMF BKK). Unterschiede gab es auch bei der Zusammensetzung der Bezüge – nur in 60 Fällen wurde noch ein variabler, erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil gezahlt.
Die Top-Bezüge bei Krankenkassen im Jahr 2018 ab 250.000 Euro (Steigerung zum Vorjahr)
TK: 333.717,00 Euro (+3,00 Prozent)
BARMER: 297.512,00 Euro (+3,00 Prozent)
DAK: 284.500,00 Euro (+5,37 Prozent)
AOK Bayern: 266.553,53 Euro (+2,06 Prozent)
AOK B-W: 260.000,00 Euro (+0,0 Prozent)
IKK classic: 257.563,00 Euro (+3,42 Prozent)
mhplus BKK: 214.154,00 Euro (-17,08 Prozent)*
AOK Nordost: 251.329,45 Euro (+8,45 Prozent)
*) Personalunion mit Metzinger BKK: insgesamt 253.754,00 Euro
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 02.03.2019
Weitere Artikel zum Thema
04.05.2017 Niederlassung
Finanzierung Telematik-Infrastruktur: Einigung erzielt – gesetzliche Fristen eingehalten
Eine Einigung unter Moderation des Bundesschiedsamtes erzielten am vergangenen Freitag KBV und GKV-Spitzenverband. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb.
02.05.2017 Kinderchirurgie
Entscheidung über gute Pflege von Kindern – DGKCH zur Reform der Pflegeberufe
Nach der Einigung der Koalition über eine Reform der Pflegeausbildung müssen nun die Details festgelegt werden: Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) appelliert gemeinsam mit zahlreichen Fachverbänden und Elternorganisationen aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Politik, die Interessen kranker Kinder bei der Umsetzung im Blick zu behalten. Es solle eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsqualität für die Kinderkrankenpflege angestrebt werden, denn die Anforderungen an die Pflege werden nicht einfacher sondern komplexer. Die Fachverbände fordern, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorzulegen: Ohne diese ist eine fachgerechte Beurteilung der Reform nicht möglich.
01.05.2017 Aus- & Weiterbildung
„Begeisterung für die Chirurgie wecken und nachrückende Ärzte individuell fördern“
Interview mit Prof. Dr. H-J. Meyer, BDC-Präsident und Generalsekretär der
01.05.2017 Politik
Ambulante Versorgung, wo geht der Weg hin?
Die Not der Notaufnahmen Die Kontroverse über die zunehmende
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.