21.11.2018 Politik
ABDA begrüßt E-Rezept
Die ABDA begrüßt als Spitzenorganisation der deutschen Apotheker die Pläne des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, ein E-Rezept ab 2020 einzuführen. „Wir haben dem Bundesgesundheitsminister bereits im Sommer ein Konzept unterbreitet, wie wir uns die Einführung einer elektronischen Verordnung vorstellen. Wir wollen hier federführend unsere Expertise einbringen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Wichtig ist uns dabei, dass der Patient der Herr seiner Daten bleibt und weiterhin die freie Apothekerwahl hat. Zugleich müssen die Prozesse zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen auf Basis der Telematik-Infrastruktur eindeutig festgelegt werden.“
Die Apothekerschaft stellt einige Forderungen an E-Rezepte. Schmidt: „Das E-Rezept darf kein Handelsobjekt werden, deshalb muss zum Beispiel das Makeln damit verboten werden. Außerdem muss auch in der digitalen Welt das Zuweisungsverbot Bestand haben. Die Entscheidungshoheit des Patienten, welche Apotheke sein Rezept beliefern soll und wo er sich beraten lassen will, muss erhalten bleiben.“
Digitalisierte Arbeitsabläufe sind in den Apotheken längst selbstverständlich. Schmidt: „Sobald Apotheker das Papierrezept in Händen halten, sind alle danach folgenden Prozesse wie zum Beispiel die Auswahl des passenden Rabattarzneimittels, die Warenbestellung oder die Abrechnung komplett digitalisiert. Für uns ist das E-Rezept nur die letzte digitale Meile, die noch zu überbrücken ist.“
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Unter den Linden 19 – 23, 10117 Berlin, www.abda.de, 13.11.2018
Weitere Artikel zum Thema
02.06.2017 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Entscheidung über Weiterbildungsordnung beim Deutschen Ärztetag
Stillstand bedeutet Rückschritt – dies gilt auch für die Weiterbildung zum Facharzt. Der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg hat deshalb an seinem letzten Sitzungstag ausführlich eine kompetenzorientierte Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beraten. An der MWBO lehnen sich die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern an.
01.06.2017 Politik
Die Ökonomisierung der Medizin
Möglichkeiten und Grenzen wirtschaftlicher Einflüsse auf ärztliche Therapieentscheidungen „Der Arzt
01.06.2017 Fachübergreifend
Positionspapier zu Regelungen eines gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V
Durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde in Absatz 4 des § 136c
31.05.2017 Krankenhaus
Patienten schätzen Spezialkliniken – auch weiter entfernte
Die Frage gilt als äußerst umstrittenen: Bevorzugen Patienten die medizinische Versorgung in direkter Nachbarschaft oder nehmen sie gegebenenfalls lieber die Anreise zu einem auf bestimmte Erkrankungen spezialisierten zentralen Klinikum in Kauf? Der Krankenhaus Rating Report 2017 hat herausgefunden: Krankenhäuser mit einem hohen Spezialisierungsgrad weisen eine signifikant höhere Patientenzufriedenheit auf. Damit zeigt sich, dass ein hoher Grad an Spezialisierung nicht nur bessere medizinische Ergebnisse bringt, sondern auch von den Patienten geschätzt wird.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.