03.05.2023 Politik
ASV-Angebot zu Knochen- und Weichteiltumoren in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich bekannt gegeben, dass die aktualisierten Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) von Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren in Kraft getreten sind. Dieses ASV-Angebot war bislang nur als ambulante Leistung im Krankenhaus nutzbar. Ab sofort können sich nun auch niedergelassene Spezialistinnen und Spezialisten beteiligen oder eigene Fachteams dazu gründen. Alle Teams müssen ihre Teilnahme an der ASV bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen. Klinik-Teams, die zu den genannten Indikationen bereits eine ambulante Behandlung im Krankenhaus anbieten, haben per gesetzlicher Übergangsregelung nun drei Jahre Zeit, sich neu zu bilden, um die Anforderungen der ASV-Richtlinie zu erfüllen und gegebenenfalls ambulante Kooperationspartner mit einzubeziehen.
Neu in der ASV: Knochen- und Weichteiltumoren
Mit der Neufassung hat der G-BA den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Einbezogen sind nun auch Erwachsene mit Desmoidtumoren (Diagnoseschlüssel ICD-10-Kode D48 und D48.1 bis 4) oder mit bösartigen Neubildungen des Bindegewebes (Diagnoseschlüssel ICD-10-Kode C49.9). Einige Leistungen wurden in den Behandlungsumfang der ASV neu aufgenommen, zum Beispiel die Beratung zur Sporttherapie. Auf Empfehlung einer fachübergreifenden Tumorkonferenz kann nun auch eine Positronenemissionstomographie (PET/CT) zur Lagebestimmung vor Operationen und zur Diagnosesicherung bei Rezidiven ergänzend verordnet werden. Neu wurden die Fachgruppen Pneumologie sowie Psychotherapie und Psychosomatik in den Kreis der bei Bedarf hinzuzuziehenden Spezialistinnen und Spezialisten aufgenommen.
Hintergrund:
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Angebot für Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten dabei in einem Team zusammen und übernehmen gemeinsam und koordiniert die Diagnostik und Behandlung. Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren angeboten werden.
Nach dem Gesetz ist eine ASV grundsätzlich möglich für Patientinnen und Patienten mit:
- Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
- seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen sowie für
- hochspezialisierte Leistungen.
Weitere Hintergundinfos zur ASV
Weitere Artikel zum Thema
24.07.2017 Politik
Neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
Professor Dr. med. Jörg Fuchs hat am 1. Juli 2017 für ein Jahr die Präsidentschaft der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) übernommen. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie am Universitätsklinikum Tübingen löst damit turnusgemäß Professor Dr. med. Tim Pohlemann aus Homburg/Saar ab. Mit der Amtszeit des neuen Präsidenten wechseln auch andere Positionen im Präsidium der DGCH.
05.07.2017 Krankenhaus
SpiFa unterstützt verbesserte Versorgung durch Belegarztwesen
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) befürwortet die Vorschläge von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) zum Ausbau des Belegarztwesens als anerkannter Möglichkeit für die Verzahnung ambulanter und stationärer Behandlungsstrukturen.
01.07.2017 Aus- & Weiterbildung
Chirurgie 4.0 – Herausforderungen an die Nachwuchsarbeit
Unter dem Titel: „Privatkliniken läuft das Personal weg“ hat eine regionale Tageszeitung kürzlich mitgeteilt, dass Kliniken eines privaten Klinikbetreibers wegen Personalmangels keine Notfallpatienten aufnehmen konnten. Auch chirurgische Kliniken waren betroffen.
01.07.2017 Politik
Konjunktur trotz Trump
Nach dem Wahlsieg des US-Milliardärs Donald Trump am 09.11.2016 bei
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.