01.03.2015 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Aufbereitung von Medizinprodukten – Behördliche Überwachung
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/5487/OEBPS/images/03_Ausgabe_Teaser-750x494.jpg)
Zunehmend wird durch staatliche Stellen die Aufbereitung von Medizinprodukten überwacht. Dabei gilt es (z. B. gestützt auf die nordrhein-westfälischen Ausführungsregelungen) folgendes zu beachten:
Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, die ausschließlich den Kategorien unkritisch und semikritisch A zuzurechnen sind, können anstatt eines separaten Aufbereitungsraumes abgetrennte Bereiche für die Aufbereitung genutzt werden. Für die Aufbereitung von Medizinprodukten der Kategorien semikritisch B und kritisch ist jedoch ein eigener Aufbereitungsraum, unterteilbar in die entsprechenden Bereiche, vorgeschrieben. Die Aufteilung eines Aufbereitungsraumes in verschiedene Bereiche ist in einer ZSVA und in der Aufbereitungseinheit eines ambulanten OP-Zentrums im Allgemeinen nicht ausreichend.
Im Falle von Zu-, Neu- oder Umbauten von Einrichtungen besteht kein Bestandsschutz von Raumlösungen, die nicht den Anforderungen entsprechen.
Aufbereitungsräume sind über Schleusen in der erforderlichen Bereichskleidung zu betreten. Wenn dieses nicht realisierbar ist und eine (schriftliche) Risikobeurteilung der hygienischen Situation es erlaubt, muss die Bereichskleidung für den Aufbereitungsraum in direkter Nähe dazu angelegt werden können.
Bei Mehrraumlösungen werden Durchlademaschinen für die maschinelle Aufbereitung empfohlen, da sie die Trennung von rein und unrein optimal gewährleisten. Ebenfalls empfohlen sind raumlufttechnische Anlagen. Insbesondere sind mindestens Umluftkühlgeräte erforderlich, da durch Sterilisatoren und Reinigungs-Desinfektionsgeräte (RDG) eine hohe Wärme- und Feuchtigkeitslast anfällt.
Für die maschinelle Reinigung und Desinfektion ist grundsätzlich ein Reinigungs-Desinfektionsgerät (RDG) nach DIN EN ISO 15883 einzusetzen, für das die Aufbereitungsprozesse entsprechend validiert worden sind.
Falls befristet noch Geräte weiterbetrieben werden sollen, die dieser Norm nicht mehr entsprechen, ist eine (schriftliche) Risikoanalyse durchzuführen. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass auch mit einem solchen RDG nachweis- und reproduzierbar die notwendigen Aufbereitungsergebnisse erzielt werden. Häufig wird hierzu von Behörden das ständige Mitführen und Auslesen (beurteilen) von Thermologgern vorgegeben, was wiederum so aufwendig und zeitkostend ist, dass es realiter nicht umgesetzt werden kann und insofern ein neues Gerät angeschafft werden muss.
In der Regel erfolgt eine erneute (Leistungs-) Qualifikation der RDG jährlich. Eine gute Hilfestellung geben hierzu für den RDG-Prozess selbst die „Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte“ (4. Auflage 2014) und für die erforderlichen manuellen Schritte die „Leitlinie zur Validierung der manuellen Reinigung und manuellen chemischen Desinfektion von Medizinprodukten“ (1. Auflage 2013), die beide auf der Webseite der DGKH zu finden sind.
Der Kurztipp gibt die Meinung der Verfasser wieder.
![]() |
|
![]() |
|
![]() |
Popp W. / Martiny H. / Zastrow K.D. Hygiene-Tipp: Aufbereitung von Medizinprodukten – Behördliche Überwachung. Passion Chirurgie. 2015 März; 5(03): Artikel 03_01.
Autoren des Artikels
![Profilbild von Heike Martiny](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/91/4155104b122cfb9a6266884255e6d65d-bpfull.jpg)
Prof. Dr. Heike Martiny
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)Joachimsthalerstr. 1010719Berlin![Profilbild von Klaus-Dieter Zastrow](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/65/5821c9f644c59-bpfull.jpg)
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren![Profilbild von Walter Popp](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/20987/b535e5912d16dfcafdd75537ab2cff2a-bpfull.png)
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.02.2018 Hygiene
Hygiene-Tipp: Allergie auf Händedesinfektionsmittel?
Die alkoholische Händedesinfektion ist so häufig wie nur möglich durchzuführen und sie führt normalerweise auch zu keinen Hautschäden. Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass Präparate eingesetzt werden, die frei von Parfümen sind, da diese Allergien auslösen können.
01.01.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Gute Vorsätze für 2018
Bis heute wissen Ärzte und Pflegepersonal häufig nicht, dass die Händedesinfektion nur dann Erfolg hat, wenn die Hände über mindestens 30 Sekunden klatschnass sind. Trockene Hände gegeneinander zu reiben bringt nämlich nichts!Man sieht täglich Mitarbeiter, die den Mund-Nasen-Schutz immer noch falsch oder gar nicht tragen. Wir suchen im Nasen-Rachen-Raum nach MRSA und anderen nosokomialen Infektionserregern und finden sie dort auch. Klar, er ist ja auch der „Anfang vom Darm“.
01.12.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienepersonal fehlt noch in vielen Krankenhäusern
Nach einer Antwort der Bundesregierung im Jahr 2017 verfügen immer noch viele Krankenhäuser über keinen Krankenhaushygieniker und sogar keine Hygienefachkraft.
01.11.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Lagerung von Speisen auf Station
Auf vielen Krankenhausstationen sind oft – vor allem mittags – Patienten nicht anwesend, wenn das Essen ausgegeben wird. Dies ist meist auf gleichzeitig laufende Diagnostik zurückzuführen. Auf manchen Stationen betrifft dies bis zu 50 Prozent der Patienten. Fast alle Patienten möchten im Verlauf des Nachmittags, wenn sie zurück sind, ihr Essen noch zu sich nehmen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.