01.09.2010 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp – Berufskrankheiten bei Mitarbeitern
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/43328/OEBPS/images/p34-750x493.jpg)
Jeder Arzt – und Unternehmer – ist verpflichtet, den begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit anzuzeigen.
In Deutschland gibt es ein Listensystem der Berufskrankheiten. Demnach können im wesentlichen nur die Krankheiten anerkannt werden, die in der sog. Berufskrankheitenliste aufgeführt sind. In Arztpraxen besteht am ehesten ein Risiko für Infektionskrankheiten, die nach der Berufskrankheiten-Ziffer 3101 entschädigt werden können („Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“). Im Gesundheitswesen sind infektiöse Berufskrankheiten die zweithäufigsten nach den Hautkrankheiten: So wurden 2008 von der BGW 48 Infektionskrankheiten, zwei Wirbelsäulenerkrankungen, neun Atemwegserkrankungen und 210 Hauterkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt bzw. bestätigt.
Die Hepatitis B hat auf Grund der Impfung deutlich abgenommen: Wurden 1999 noch 255 Fälle angezeigt, so waren es 2008 nur noch 106 bei der BGW.
Im gesamten Bereich der BGW wurden 2009 als Berufskrankheiten in Folge von Infektionen die folgenden wesentlichen anerkannt:
Tuberkulose | 61 |
Tuberkulose-Konversion | 65 |
Hepatitis C | 51 |
Hepatitis B | 14 |
MRSA | 7 |
HIV/AIDS | 0 |
Insofern ist weiterhin, neben der Hepatitis C, die Tuberkulose bedeutsam. Aber auch das Mitarbeiter-Risiko schwerer Infektionen durch MRSA mit andauernden Folgeschäden ist zu beachten!
Autoren des Artikels
![Profilbild von Walter Popp](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/20987/b535e5912d16dfcafdd75537ab2cff2a-bpfull.png)
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktieren![Profilbild von Klaus-Dieter Zastrow](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/65/5821c9f644c59-bpfull.jpg)
Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.02.2018 Hygiene
Hygiene-Tipp: Allergie auf Händedesinfektionsmittel?
Die alkoholische Händedesinfektion ist so häufig wie nur möglich durchzuführen und sie führt normalerweise auch zu keinen Hautschäden. Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass Präparate eingesetzt werden, die frei von Parfümen sind, da diese Allergien auslösen können.
01.01.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Gute Vorsätze für 2018
Bis heute wissen Ärzte und Pflegepersonal häufig nicht, dass die Händedesinfektion nur dann Erfolg hat, wenn die Hände über mindestens 30 Sekunden klatschnass sind. Trockene Hände gegeneinander zu reiben bringt nämlich nichts!Man sieht täglich Mitarbeiter, die den Mund-Nasen-Schutz immer noch falsch oder gar nicht tragen. Wir suchen im Nasen-Rachen-Raum nach MRSA und anderen nosokomialen Infektionserregern und finden sie dort auch. Klar, er ist ja auch der „Anfang vom Darm“.
01.12.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienepersonal fehlt noch in vielen Krankenhäusern
Nach einer Antwort der Bundesregierung im Jahr 2017 verfügen immer noch viele Krankenhäuser über keinen Krankenhaushygieniker und sogar keine Hygienefachkraft.
01.11.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Lagerung von Speisen auf Station
Auf vielen Krankenhausstationen sind oft – vor allem mittags – Patienten nicht anwesend, wenn das Essen ausgegeben wird. Dies ist meist auf gleichzeitig laufende Diagnostik zurückzuführen. Auf manchen Stationen betrifft dies bis zu 50 Prozent der Patienten. Fast alle Patienten möchten im Verlauf des Nachmittags, wenn sie zurück sind, ihr Essen noch zu sich nehmen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.