14.03.2023 BDC|News
Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung formuliert in ihrer vierten Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfall- und Akutversorgung.
Die zugrundeliegende, differenzierte Analyse und die daraus abgeleiteten Forderungen, insbesondere zu Aufbau und Organisation flächendeckender integrierter Leitstellen sowie integrierter Notfallzentren in Krankenhäusern unterstützen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) sowie der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nachdrücklich.
Im Gegensatz dazu ist die darin ebenfalls enthaltene Empfehlung zur Einrichtung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin aus Sicht der unterzeichnenden Fachgesellschaften und Verbände nicht geeignet, um die gewünschte Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen.
Für die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten auf hohem Niveau ist ein Team aus Expertinnen und Experten verschiedenster Fachgebiete notwendig und auch gelebte Praxis. Die aktuelle Weiterbildungsordnung baut bewusst auf eine ergänzende, während und nach einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erwerbende notfallmedizinische Zusatzqualifikation auf. Ein eigenständiger Facharzt für Notfallmedizin kann die notwendige fachliche Tiefe, wie sie in den Fächern Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, etc. vermittelt wird, nicht erreichen und würde in jedem Teilbereich nur einen kleinen fachlichen Ausschnitt abdecken. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin würde somit nicht nur die Qualität der Versorgung reduzieren, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Kolleginnen und Kollegen deutlich einschränken, da weitere, mit einem originären Facharzt verbundene berufliche Perspektiven in anderen Betätigungsfeldern ausgeschlossen würden.
DGAI, BDA, DGCH und BDC sprechen sich daher weiterhin und ohne Einschränkung für das Konzept einer notfallmedizinischen Zusatzqualifikation aus, die die Weiterbildung zum Facharzt ergänzt, aber nicht ersetzt. Die Schaffung eines neuen Facharzttitels würde zudem eine flächendeckende notärztliche Versorgung in Deutschland aufgrund des sich hieraus ergebenden Mangels an entsprechend weitergebildetem ärztlichen Personal im Kern gefährden und so auch aus diesem Grund die notfallmedizinische Versorgungsqualität verschlechtern.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI)
Weitere Artikel zum Thema
01.04.2018 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Webinar-Termin im April: Prävention postoperativer Wundinfektion
Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.
01.04.2018 Akademie aktuell
Akademie aktuell: Tibiakopfkurs vom 01. Bis 02. Juni 2018
Der Hamburger Tibiakopfkurs findet im Jahr 2018 bereits zum fünften Mal statt. Ermutigt durch die durchweg sehr positive Resonanz der letzten Kurse wollen wir Ihnen auch dieses Mal erneut einen intensiven Kurs zu einer der großen unfallchirurgischen Herausforderungen anbieten: den Tibiakopffrakturen.
22.03.2018 BDC|News
Frühjahrstagung 2018 – Landesverband BDC|Berlin und Brandenburg
BDC-Mitglieder aus Berlin und Brandenburg sind eingeladen: am 28. April 2018, 10:00 – 14:00 Uhr, in die KV Brandenburg, Potsdam.
21.03.2018 BDC|News
Passion Chirurgie: im Fokus Digitalisierung
Die Märzausgabe der PASSION CHIRURGIE ist fertig und steht für Sie zum Lesen bereit. Im Fokus steht das Thema Digitalisierung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.