01.02.2019 BDC|News
Positive Signale für den Belegarzt aus der AG BeKo des BDC
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/ebook/54497/OEBPS/images/p40-750x503.jpg)
Beim Bundestreffen der Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte im BDC am 08. Dezember 2018 in Würzburg tagten erstmalig Ärzte zusammen mit Geschäftsführern aus einigen Belegkrankenhäusern. Die Veranstaltung war gut besucht und das Interesse groß.
Besonders das von der AG BeKo entwickelte Modell „Belegarzt neu Denken“ mit Einbeziehung der Hausärzte in der Geriatrie, Palliativ- und Hospizmedizin ist für die Geschäftsführer sehr interessant. Auch die Modelle der interdisziplinären Belegabteilung und der Mischung von Beleg- und Hauptabteilung wurden von diesen positiv aufgenommen.
Herr Krüger, Geschäftsführer des Marien-Krankenhauses Lübeck, kritisierte das neue Stufenkonzept der Krankenhausnotfallversorgung und dessen Folgen für die Belegkrankenhäuser. Bei einem Abschlag von vermutlich 60 Euro je Fall wird dies eine Budgetkürzung zwischen 1,5 und 3,7 Prozent bedeuten. Herr Kuhlmann vom Jerusalem-Krankenhaus Hamburg stellte den Zusammenschluss der „9B-Krankenhäuser“ und deren Initiative zur Stärkung des Belegarztwesens vor.
Herr Dr. Mütsch und Frau Dr. Hahn berichteten von positiven Signalen von der KBV und aus dem BMG und das deutlich positive Votum im Wasem-Gutachten zum Belegarztwesen, welches deutlich gestärkt und ausgebaut werden solle. Wesentlich sei, dass Herr Prof. Wasem den Erlaubnisvorbehalt durch den Verbotsvorbehalt ersetzen wolle, zumindest wenn der Vertragsarzt als Belegarzt im Krankenhaus tätig ist. Hier sollen gleiche Rechte für Belegärzte und Krankenhausärzte gelten. Auch die Differenzierung von Hauptabteilungs-DRG und Belegabteilungs-DRG sei entbehrlich.
Es wurde weiter berichtet, dass Herr Dr. Gibis von der KBV zugesagt hat, sich mehr für die belegärztliche Versorgung einzusetzen, insbesondere für eine Erweiterung des OPS-Katalogs für die belegärztlichen Operationen. Herr Dr. Orlowski vom BMG wurde zum Verbotsvorbehalt zitiert: „Aus der Logik der Sache ergibt es sich, den Erlaubnisvorbehalt durch den Verbotsvorbehalt zu ersetzen. Im Krankenhaus gilt dann eben immer der Verbotsvorbehalt. Innovationen kommen beim Belegarzt sonst erst nach zehn Jahren oder nie an.“ Orlowski habe als Hindernisse die für Belegkrankenhäuser geringere DRG, fehlende Privatliquidation für Belegärzte und die Konkurrenz durch belegarztersetzende Beschäftigungsverhältnisse genannt. Ziel müsse vor allem mehr Effizienz sein. Weniger staatliche Regelungen könne er sich eher nicht vorstellen, allenfalls weniger Einfluss des G-BA. Er beurteile die belegärztliche Versorgung als einen „intermediären Sektor“, der komplett neu geregelt werden müsse. Bezüglich der Kooperationsärzte sieht Orlowski positiven Handlungsbedarf, er spricht hier von belegarztersetzenden Beschäftigungsverhältnissen.
Es wurde bei der Sitzung der AG BeKo festgestellt, dass bisher kein einziges staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren nach dem Antikorruptionsgesetz bei Kooperationsärzten bekannt sei. Die Krankenhausträger hätten die Gesetzesverschärfung vielmehr dazu genutzt, um die Vergütungen nach unten zu drücken.
BDC|Umfrage: Haftpflichtprämien bei niedergelassenen Chirurgen, Belegärzten und Kooperationsärzten 2018
Aus der Arbeitsgemeinschaft Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Referat Niedergelassene Chirurgen des BDC kam die Initiative, unsere BDC-Mitglieder zu Erfahrungen und Problemen mit den Haftpflichtversicherungen zu befragen. Wir danken allen Niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen, die an der Befragung teilgenommen haben. In Kürze veröffentlichen wir in PASSION CHIRURGIE die Ergebnisse dieser Umfrage.
Farghal D: Positive Signale für den Belegarzt aus der AG BeKo des BDC. Passion Chirurgie. 2019 Februar, 9(02): Artikel 05_01.
Autor des Artikels
![Profilbild von Farghal](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/4789/5d7127efb5e99-bpfull.jpg)
Dirk Farghal
Stellv. Leiter Themen-Referat Niedergelassene im BDCLeiter der Arbeitsgemeinschaft Beleg- und Kooperationsärzte im BDCChirurgische Praxis am HauptbahnhofBahnhofsplatz 997424Schweinfurt kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
06.04.2018 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Neue Hospitationstermine für die HERNIENSCHULE
Weltweit erkranken fast 25 Prozent der Männer im Laufe ihres Lebens an einer Hernie. Auch in Deutschland zählen Hernienoperationen mit ca. 300.000 Eingriffen pro Jahr zu den am häufigsten durchgeführten allgemeinchirurgischen Eingriffen. Eine Operation, die für alle Chirurgen der Grund- und Regelversorgung zum chirurgischen Alltag gehört. Deshalb hat die Deutsche Herniengesellschaft (DHG) zusammen mit der BDC|Akademie die Hernienschule mit den Modulen HERNIE kompakt, HERNIE konkret und HERNIE komplex entworfen.
01.04.2018 Allgemeinchirurgie
Editorial: Hernienchirurgie
Die Hernienchirurgie hat sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund der Vielzahl der Methoden und Materialien sowie durch den Anspruch an ein individualisiertes Vorgehen zu einem eigenständigen Gebiet innerhalb der Allgemein- und Viszeralchirurgie entwickelt. Durch die Häufigkeit wird sie dennoch in vielen Kliniken und zahlreichen Praxen in der täglichen Routine für die Patienten angeboten.
01.04.2018 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Webinar-Termin im April: Prävention postoperativer Wundinfektion
Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.
01.04.2018 Akademie aktuell
Akademie aktuell: Tibiakopfkurs vom 01. Bis 02. Juni 2018
Der Hamburger Tibiakopfkurs findet im Jahr 2018 bereits zum fünften Mal statt. Ermutigt durch die durchweg sehr positive Resonanz der letzten Kurse wollen wir Ihnen auch dieses Mal erneut einen intensiven Kurs zu einer der großen unfallchirurgischen Herausforderungen anbieten: den Tibiakopffrakturen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.