01.12.2011 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienebeauftragte
Hygienebeauftragte Ärzte sollen in ihrem Fachgebiet Facharzt und weisungsbefugt sein. Sie sollen sinnvollerweise für jede Abteilung bestellt werden bzw. im niedergelassenen Bereich für eine Praxis. Hygienebeauftragte Ärzte außerhalb der Krankenhäuser sind nach § 23 Infektionsschutzgesetz mindestens für Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken zu bestellen.
Hygienebeauftragte Pflegekräfte sollen die Verbindung zwischen der Krankenhaushygiene und der Station bzw. dem Funktionsbereich herstellen, sie sind also auf Ebene ihrer Station bzw. der wichtigsten Funktionsbereiche (z. B. Physiotherapie, Radiologie, OP, Endoskopie) zu bestellen.
Nach Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) sollen sowohl hygienebeauftragte Ärzte als auch hygienebeauftragte Pflegekräfte mindestens einen 40-Stunden-Kurs absolvieren.
Es empfiehlt sich, frühzeitig die Umsetzung dieser Vorgaben sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich anzugehen. Entsprechende Fortbildungsangebote gibt es von verschiedenen Trägern bundesweit. Die Kurse erfolgen teilweise innerhalb einer Woche, teilweise als fünf Eintages-Veranstaltungen über ein Jahr.
Popp W. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Hygienebeauftragte. Passion Chirurgie. 2011 Dezember; 1(12): Artikel 03_04.
Autoren des Artikels
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenProf. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.06.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Händedesinfektionsmittel – Künftig auch Biozide möglich
isher waren Händedesinfektionsmittel in Deutschland laut Gesetz Arzneimittel, womit man sich von fast allen anderen EU-Ländern unterschieden hat. Durch die europäische Biozidprodukte-Verordnung von 2013 wird sich dies in nächster Zeit sehr wahrscheinlich ändern. N-Propanol wurde auf europäischer Ebene auch für die Händedesinfektion eindeutig als Biozid eingeordnet.
01.05.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienisch korrekte Blutentnahme
Vor dem Stechen ist die Haut an der Einstichstelle mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Einwirkzeit beträgt immer mindestens 15 Sekunden, egal ob mit einem keimarmen (werkseitig sterilisiert, vor Ort aber nicht steril) Tupfer gewischt wird oder Abtrocknen abgewartet wird. Auf jeden Fall soll die Einstichstelle beim Stechen trocken sein, da ansonsten Schmerz – bedingt durch den Alkohol - angegeben wird.
01.04.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Grippeimpfung ja – aber ohne falsche Versprechungen
Die Bereitschaft zur Grippeimpfung ist beim Krankenhauspersonal bekanntermaßen gering. Steigerungen können erreicht werden, wenn die Betriebsärzte über die Stationen gehen und die Impfung vor Ort durchführen.
01.03.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfstatus der Beschäftigten darf abgefragt werden
Durch das Präventionsgesetz (2015) wurde ein neuer § 23a („Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten“) in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt: „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.