06.03.2019 Politik
Krankenkassen: Vorstandsbezüge erreichen knapp 50 Millionen Euro
Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des MDK und der Ärzteorganisationen
Nachdem rund 60 Betriebskrankenkassen vorab ihre Vorstandsvergütungen für 2018 veröffentlicht haben, wurden zum Fristablauf am 01.03.2019 auch die Zahlen der Ersatzkassen, Allgemeinen Ortskrankenkassen und Innungskrankenkassen gemeldet. Trotz neuer Spitzenwerte bis 333.717,00 Euro und vereinzelt hoher Steigerungsraten bis über 40 Prozent ist der TOP-Verdiener in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems für 2018 erneut in einem anderen Bereich zu finden.
Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge veröffentlicht werden, seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte sind Aufwendungen für Dienstwagen sowie Regelungen zur Altersvorsorge und im Fall des Ausscheidens aus dem Amt.
47,6 Millionen Euro für Vorstände und Geschäftsführer
In Summe haben Krankenkassen, MDK und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen im Jahr 2018 alleine für die Vorsitzenden ihrer bis zu dreiköpfigen Vorstände bzw. Geschäftsführungen nach den aktuellen Veröffentlichungen einen Gesamtbetrag von 28,1 Millionen Euro aufgewendet. Auf die Krankenkassen entfallen hierbei 15,32 Millionen Euro, die Kassenverbände 1,48 Millionen Euro, den MDK/MDS 2,47 Millionen Euro, die KBV/KVn 4,80 Millionen Euro und die KZBV/KZVn 4,05 Millionen Euro. Rechnet man die für 2018 veröffentlichten Bezüge aller Mitglieder der Vorstände/Geschäftsführungen zusammen, ergibt sich eine Summe von 47,6 Millionen Euro (Kassen: 20,66 Millionen Euro, Kassenverbände: 1,91 Millionen Euro, MDK/MDS: 3,91 Millionen Euro, KBV/KVn: 11,24 Millionen, KZBV/KZVn: 9,92 Millionen Euro).
Jeweils nicht mitgerechnet sind hierbei die Betriebskrankenkassen ohne Veröffentlichungspflicht (vgl. unten) sowie Nichtmeldungen, z. B. vom IKK e.V. und dem BKK Dachverband.
Aktuelles Ranking nach Krankenkassen
Die TOP-10 der Kassenchefs liegen für 2018 alle über 240.000 Euro, mindestens acht Vorstände erhielten in Summe jeweils über 250.000,00 Euro. Eine vollständige Übersicht aller aktuell von den Krankenkassen veröffentlichten Bezüge für 2018 und die Vorjahre finden meineGKV-Leser inklusive der Veränderungsraten im Thema “Krankenkassen”. Die Angaben in der Übersicht wurden zur Vergleichbarkeit auf Jahreswerte hochgerechnet, sofern die Veröffentlichung – z. B. durch einen Wechsel im Vorstand – Teilzeiträume beinhaltet. Berücksichtigt wurden Meldungen bis einschließlich 02.03.2018. Die Übersicht der Vorstandsbezüge wird fortgeschrieben und ggf. um Nachmeldungen ergänzt.
Nach den aktuellen Meldungen haben sich 10 Vorstandsvergütungen negativ entwickelt. In ebenfalls 10 Fällen betrug der Zuwachs dagegen mindestens zehn Prozent, in drei Fällen über 20 Prozent (BKK Mobil Oil, BKK 24, WMF BKK) – in der Spitze sogar +42,61 Prozent (WMF BKK). Unterschiede gab es auch bei der Zusammensetzung der Bezüge – nur in 60 Fällen wurde noch ein variabler, erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil gezahlt.
Die Top-Bezüge bei Krankenkassen im Jahr 2018 ab 250.000 Euro (Steigerung zum Vorjahr)
TK: 333.717,00 Euro (+3,00 Prozent)
BARMER: 297.512,00 Euro (+3,00 Prozent)
DAK: 284.500,00 Euro (+5,37 Prozent)
AOK Bayern: 266.553,53 Euro (+2,06 Prozent)
AOK B-W: 260.000,00 Euro (+0,0 Prozent)
IKK classic: 257.563,00 Euro (+3,42 Prozent)
mhplus BKK: 214.154,00 Euro (-17,08 Prozent)*
AOK Nordost: 251.329,45 Euro (+8,45 Prozent)
*) Personalunion mit Metzinger BKK: insgesamt 253.754,00 Euro
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 02.03.2019
Weitere Artikel zum Thema
07.12.2017 Krankenhaus
BDI fordert Ende der Debatte zur Neuordnung der Notfallversorgung
Die Debatte in den letzten Tagen über die Neuordnung der Notfallversorgung in Deutschland zwischen den Selbstverwaltungspartnern zeigt wieder einmal, dass die Akteure nichts hinzugelernt haben. Gegenseitige polemische Vorwürfe passen in die Vergangenheit und sind nicht geeignet, gegenüber Versicherten, Patientinnen und Patienten, Bürgern und Bürger und zuletzt der Politik, ein funktionierendes System der Selbstverwaltung abzubilden. Leider scheinen alle gerade an der Grenze ambulant/stationär konfliktiv unterwegs zu sein, anstatt zu kooperieren.
06.12.2017 Krankenhaus
Baustellen im Krankenhaus
Bei den diesjährigen Bad Orber Gesprächen, organisiert von Bayer und Vivantes Ende November in Berlin, hat sich der GKV-Spitzenverband mit einem Referat von Dr. Wulf Dietrich Leber, Abteilungsleiter „Krankenhäuser“, positioniert. Defizite in der pflegerischen Versorgung, Fehlallokationen in Notfallambulanzen sowie der Abbau von Überkapazitäten sind die gegenwärtig offenen Baustellen in der stationären Versorgung. Die Aufgaben für die Selbstverwaltung sind so umfangreich und komplex, dass sie nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes für die nächsten zwei Jahre mit Arbeit voll ausgelastet ist, ohne dass der Gesetzgeber weitere Aufträge erteilt.
05.12.2017 Kinderchirurgie
Neuordnung in der Kinderchirurgie
Kinder benötigen eine besondere chirurgische Behandlung, die nicht nur fach-, sondern auch kindgerecht ist. Um die Versorgung zu verbessern, streben die Kinderchirurgen eine Neuordnung in ihrem Fach an. Auf der Jahrespressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) am 5. Dezember 2017 in Berlin fordert Professor Dr. med. Peter Schmittenbecher eine Umstrukturierung der kinderchirurgischen Versorgung zugunsten von Referenzzentren und erläutert, warum Kinderchirurgen und Pädiater zukünftig in spezialisierten Zentren zusammenarbeiten sollen.
05.12.2017 Krankenhaus
NRW-Kliniken: Strukturdebatte darf nicht von nachgewiesener Förderlücke ablenken
„Wir brauchen von der Landesregierung eine verlässliche und transparente Aussage darüber, wie sie das Problem der anerkannten Förderlücke bei den Krankenhausinvestitionen in den nächsten Jahren lösen will. Eine Debatte über Strukturen und einen neuen Krankenhausplan darf hiervon nicht ablenken“, erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, bei der Mitgliederversammlung der 348 NRW-Kliniken in Neuss.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.