02.04.2020 Politik
Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19
Maßnahmen zur sozialen Distanzierung zeigen erste Wirkung: Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) in Deutschland verlangsamt sich – Herausforderung für die medizinische Versorgung bleibt bestehen
Die seit dem 16. März (Schulschließungen) und 22. März (Kontakteinschränkungen) geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte.
„Ein Grund zur Entwarnung besteht hingegen nicht. Konsequente Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, die Beschaffung von Schutzmaterialen für das medizinische Fachpersonal sowie eine strukturierte Trennung der Versorgung von COVID-19-Verdachtsfällen und Patienten der Regelversorgung sind über Monate hinaus die zentralen Herausforderungen zur Eindämmung der Pandemie. Hierbei steht der Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen im Vordergrund, die in den nächsten Monaten wieder eine reguläre vertragsärztliche Versorgung benötigen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Als Datengrundlage dienen die offiziell dem Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Fälle und die inoffiziell von der US-amerikanischen Johns-Hopkins-Universität (JHU) veröffentlichten Daten. Während vor Beginn der Einschränkungen ein infizierter Fall etwa fünf neue Infektionen nach sich gezogen hat (diese Maßzahl wird auch als Reproduktionszahl R bezeichnet), hat dieser Wert zuletzt nur noch zwischen 1,5 (JHU) und 1,3 (RKI) betragen. Da die Zahl der Testungen wöchentlich weiterhin steigt, gehen die rückläufigen Werte für R nicht offensichtlich mit einem Anstieg der Dunkelziffer einher. Werden die Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch die Bevölkerung weiterhin konsequent befolgt, dürfte der festgestellte Trend sich fortsetzen und lässt darauf hoffen, dass das Wachstum der Neuinfektionszahlen im Laufe der nächsten Tage allmählich stagniert. Für einen Rückgang der Neuinfektionen müssen Werte von R<1 erreicht und gehalten werden.
Hinweise zur Methodik
Berücksichtigt sind in der Einschätzung nur Fälle mit einem Meldedatum, das drei oder mehr Tage zurückliegt. So wurde berücksichtigt, dass nicht alle neuen Fälle sofort in der Meldestatistik ablesbar sind. In den durch das RKI bereitgestellten Daten ist ein häufig mehrtägiger Verzug der gemeldeten Fälle enthalten. Dieser Verzug besteht bei den inoffiziellen Daten der JHU nicht. Hier besteht jedoch die Gefahr einer Übererfassung von Fällen; die Herkunft der Fallzahlen ist unsicher. Ebenfalls sind die Melde- und Laborkapazitäten am Wochenende üblicherweise reduziert, darum erscheint die Zahl gemeldeter Fälle am Wochenende niedriger und zu Wochenbeginn oft höher als erwartet. Deswegen sind die Zahlen jeweils über ein Zeitfenster von sieben Tagen geglättet, um diese Effekte herauszurechnen.
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de
Weitere Artikel zum Thema
29.12.2017 Politik
Handchirurgen fordern besondere Umsicht beim Feuerwerk
Jedes Jahr an Silvester kommt es zu zahlreichen Unfällen mit Feuerwerkskörpern, nicht zuletzt durch selbst hergestellte oder manipulierte Böller. Bei Verletzungen sind meist die Hände betroffen, oftmals schwer. Deshalb rufen die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf.
27.12.2017 Politik
Neue EU-Verordnung zur Bewertung von Medizinprodukten
Am 25. Mai ist die neue Medizinprodukte-Verordnung der EU in Kraft getreten. In drei Jahren muss die sogenannte Medical Device Regulation (MDR) verpflichtend umgesetzt werden. Strengere Vorschriften sollen mehr Sicherheit für die Patienten bringen. Für die Hersteller von Medizinprodukten bringt die Verordnung zahlreiche Veränderungen mit sich. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. ist an dem „Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung“ (NAKI) beteiligt, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ins Leben gerufen hat, um ein Konzept für die Übergangszeit und für die Umsetzung der Verordnung zu erarbeiten. Aktuelles Ziel von AWMF und BMG ist unter anderem die Festlegung von Bewertungskriterien auch für „alte Medizinprodukte“.
21.12.2017 Politik
Dabrock: Patient muss Souverän seiner Daten bleiben
Wie Big Data im Gesundheitswesen unter Wahrung von Persönlichkeitsinteressen sinnvoll genutzt werden kann, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates in der aktuellen Ausgabe von „KBV Klartext“
20.12.2017 Aus- & Weiterbildung
Studienplatzvergabe teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar
Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen sind, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Außerdem verfehlen die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die Anforderungen, die sich aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.