12.01.2023 BDC|News
Das ändert sich 2023 für Arztpraxen
Die Neupatientenregelung ist abgeschafft, die AU-Bescheinigung für Arbeitgeber fällt weg und das Kindergeld steigt. Zum Jahreswechsel ändert sich wie immer so einiges für die Arztpraxis. Der Virchow-Bund gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten.
→ EBM-Zuschläge ersetzen Neupatientenregelung
Die Zuschläge für Neupatienten aus dem TSVG sind mit Jahresbeginn weggefallen. Stattdessen gibt es neue Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung.
→ eAU jetzt auch für Arbeitgeber Pflicht
Seit 1.1. müssen Arbeitgeber die eAU empfangen können. Praxen müssen keine AU für Arbeitgeber mehr ausdrucken, sondern können sie als eAU digital per Meldung an die Krankenkasse übermitteln.
Allerdings sind viele Arbeitgeber dafür technisch noch nicht ausgerüstet. Praxen dürfen deshalb vorerst selbst entscheiden, ob sie weiterhin die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken.
→ Kindergeld steigt auf 250 Euro
Bislang war das Kindergeld gestaffelt. Für das erste Kind gab es weniger Zuschuss als für das dritte. Jetzt winken pauschal 250 Euro pro Kind.
→ Indexmietverträge: Darauf sollten Sie achten
Sogenannte Indexmietverträge können bei der aktuell hohen Inflation die Kosten in der Arztpraxis in die Höhe treiben. Auf diese Punkte sollten Sie im Praxismietvertrag achten.
→ Notvertretung für Ehepartner ab sofort möglich
Viele Patienten glauben fälschlich, dass eine Patientenverfügung unter Ehegatten nicht nötig ist. Als Arzt können Sie jetzt auf die Ehegattennotvertretung zurückgreifen, wenn ein Patient ohne Patientenverfügung nicht mehr selbst entscheiden kann und vom Ehepartner vertreten werden soll.
Seit 1.1. haben Ärzte auch Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Möglich ist das über die Telematik-Infrastruktur. Im ZVR können Bürger ihre Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren.
→ Vordruckvereinbarung für Atteste geändert
Die Vordruckvereinbarung wurde zum 1.1.2023 um mehrere Muster ergänzt.
Quelle: Virchowbund
Weitere Artikel zum Thema
10.01.2019 BDC|News
Proteste gegen das TSVG am 23. Januar 2019
Es ist ein weit verbreiterter Irrtum, dass uns Chirurgen das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) nicht oder kaum betreffen würde. Sie können sicher sein, dass die Honorarmittel zur Förderung von freien Sprechstunden und Neupatienten an anderer Stelle abgezweigt werden.
08.01.2019 BDC|News
Einladung zur BDC-Mitgliederversammlung 2019
Hiermit lade ich Sie satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung (Zutritt nur mit gültigem Mitgliedsausweis) des BDC ein.
07.01.2019 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Bundeskongress Chirurgie 2019 „Gemeinsam stark“
Wie wird sich die Gesundheitslandschaft in den nächsten Jahren verändern? Wie erfolgt die bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung? Wie soll der Personalnotstand in Klinik und Praxis behoben werden? Wird es überhaupt noch einen Facharzt in Niederlassung 2030 geben?
03.01.2019 Pressemitteilungen
Chirurgen-Sprechstunde: Berufsverband wehrt sich gegen Vorwurf der „Bequemlichkeit“
Mit Nachdruck weist der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) den Vorwurf einer laxen Arbeitsmoral zurück. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Krankenkassen Johann-Magnus von Stackelberg sagte kürzlich „Krankheiten richten sich nicht nach den Lieblingsöffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte“.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.