01.08.2021 Politik
Bundestagswahl 2021: Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?
Einschätzung der Wahlprüfsteine 2021
Sind Sie noch unentschlossen? Oder wissen Sie schon, für wen Sie sich am 26. September 2021 entscheiden werden?
Eine – insbesondere auch für den Gesundheitsbereich – außergewöhnliche Legislaturperiode geht zu Ende. Sie startete mit einem dynamischen Gesundheitsminister, der nicht nur seine Mitarbeiter im Ministerium, sondern die gesamte Gesundheitsbranche mit einer unvergleichlichen Anzahl an Gesetzen in Atem hielt und wurde dann überschattet von den allgegenwärtigen und andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Spätestens im Zuge der Bundestagswahlen wird es dringend Zeit, sich wieder dem gesamten Spektrum der anstehenden Fragen zu widmen. Denn trotz des Gesetzeskonvoluts der aktuellen Legislaturperiode sind noch Punkte offengeblieben.
Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten, die im Folgenden eingeordnet werden sollen. Die Antworten im Einzelnen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten dieser Ausgabe. Nicht geantwortet haben, auch auf mehrmaliges Nachfragen, FDP und Linke, so dass sich auch die folgenden Ausführungen auf die Antworten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90 Die Grünen und AfD beziehen.
Freiberuflichkeit
Prägend für die ärztliche Tätigkeit und die Qualität der Gesundheitsversorgung wird sicherlich der Stellenwert sein, welcher der ärztlichen Freiberuflichkeit als Wert auch in Zukunft beigemessen wird. Daher haben wir die Frage danach auch als BDC-Wahlprüfstein formuliert. Tatsächlich positionieren sich alle Parteien eindeutig für die Freiberuflichkeit. Dabei stellen CDU/CSU noch einmal explizit die ärztliche Therapiefreiheit und Unabhängigkeit als Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens heraus. Die Grünen geben kurz und bündig an, dass diese für Ihre Partei nicht zur Disposition stünde, und die AfD geht spezifisch auf die Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren ein, welche weiterhin, innerhalb von Personengesellschaften, ausschließlich ärztlicher Leitung unterstehen müssen, um die fachlich unabhängige Tätigkeit auch weiterhin zu ermöglichen. Die SPD führt noch etwas weiter aus dazu, wie der Grundsatz der Freiberuflichkeit durch Rahmenbedingungen unterstützt und bewahrt werden solle und kündigt an, Anreize für gewinnorientierte Entscheidungen zu Gunsten eines sektorenübergreifenden Qualitätswettbewerbs („Pay für Performance“ [P4P]) abbauen zu wollen.
Aus BDC-Sicht ist vordergründig nichts gegen P4P einzuwenden. Jedoch mangelt es auch international an Erfolgsbeispielen für die nachhaltige Einführung solcher Systeme. In der Umsetzung sind diese meist zu komplex und mit zu vielen Fehlanreizen behaftet. Darüber hinaus mangelt es an überzeugenden Qualitätsparametern.
Bürgerversicherung und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Mit Ausnahme der SPD befürworten alle Parteien den Fortbestand von sowohl gesetzlicher als auch privater Krankenversicherung. Die SPD strebt weiterhin eine Bürgerversicherung unter Abschaffung der GOÄ an. Die AfD führt aus, dass es wichtig sei, auch bei den Versicherungsmodellen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig mehr Pluralität zuzulassen, beispielsweise für Hausarztmodelle, oder auch, um Leistungen aus dem individuellen Versicherungsportfolio auszuschließen. Insbesondere letzteres lehnt der BDC ab, da dem Basisversicherungsschutz in Deutschland ein zentraler Stellenwert im Rahmen der Daseinsvorsorge zukommt. Die Grünen konkretisieren, dass sie ein integriertes Krankenversicherungssystem als spezifische Form der „Bürger*innenversicherung“ anstreben. In einem solchen System aus gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen beteiligen sich alle Versicherten gleichermaßen an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens. CDU/CSU äußern als einzige explizit, dass sie den konsentierten Entwurf der GOÄ nach der Bundestagswahl prüfen und als Rechtsverordnung einbringen werden. Die Würdigung dieses aufwändig erstellten und mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung konsentierten Entwurfs ist aus Sicht des BDC begrüßenswert. Die AfD will sich in Zukunft für einen Inflationsausgleich einsetzen und dafür, die ärztliche gegenüber der technischen Leistung aufzuwerten. Die Grünen wollen den jahrelangen Stillstand bei der Anpassung der GOÄ auch zukünftig nicht mehr hinnehmen und verweisen auf die hohe Bedeutung einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation der einzelnen Gebührenordnungspositionen sowie den Vorschlag der Honorarkommission, die GOÄ auf gesetzlicher Grundlage zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband zu verhandeln. Aus Sicht des BDC handelt es sich dabei um sachgerechte Vorschläge.
Optimierung an der Sektorengrenze, zukünftige Krankenhauslandschaft und Versorgung auf dem Land
Die CDU strebt die Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten an und will dafür Potenziale der Digitalisierung einschließlich der Telemedizin nutzen. Konkrete Aussagen zur zukünftigen Krankenhauslandschaft werden umschifft und lediglich Kommunen als Unterstützer bei der Umsetzung von quartiersbezogenen, sektorenübergreifenden Konzepten genannt. Hingegen legen SPD und die Grünen explizite Pläne dar zur Umwandlung kleinerer Krankenhäuser in sektorenübergreifende Zentren für eine wohnortnahe Basisversorgung. Die SPD führt am dezidiertesten zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft aus, mit regionalen Basiszentren, überregionalen Spezial- sowie Unikliniken und sektoren- und berufsübergreifender Versorgung anhand von integrierten Patientenpfaden für komplexe Krankheitsbilder. Die Grünen stellen eine Reform der Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser in Aussicht. Dabei soll der Bund mitfinanzieren und dafür Mitbestimmungsrechte erhalten, z. B. bei der Krankenhausplanung.
Aus Sicht des BDC bleibt die CDU bei den Ausführungen zur sektorenübergreifenden Versorgung am ehesten unklar. Als Beispiel für eine gelungene sektorenübergreifende Vernetzung wird dementsprechend auch das Ersteinschätzungsverfahren bei ambulanten Notfallleistungen angeführt. Hier handelt es sich jedoch eher um eine sektorenübergreifende Perspektive im Management, bzw. in der Zuweisung von Patienten zur Versorgungsebene, nicht aber um Ansätze für eine sektorenübergreifende Versorgung. Ob dies als Vor- oder Nachteil gewertet wird, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Der BDC befürwortet grundsätzlich maßvolle Umstrukturierungen einschließlich Zentrenbildung.
Digitalisierung
Alle Parteien unterstreichen den besonderen Stellenwert der Digitalisierung im Gesundheitswesen. CDU/CSU und die Grünen heben dabei die Bedeutung der elektronischen Patientenakte hervor, CDU/CSU und SPD deren Nutzen für die sektorenübergreifende Versorgung. Während CDU/CSU mehrfach den Stellenwert von Digitalen Gesundheitsanwendungen („Gesundheits-Apps“, „Digas“) betont, ist die AfD diesbezüglich kritisch und fordert randomisiert-kontrollierte Studien zum Wirksamkeitsnachweis ein. Der BDC sieht die allzu niedrigschwellige Einführung von „Digas“, welche Patient:innen unbegrenzt und auch direkt von ihren Krankenkassen erhalten können, kritisch.
Katastrophenschutz/Pandemiebewältigung
Einigkeit besteht darin, dass der öffentliche Gesundheitsdienst aufgewertet werden soll. Die SPD plant zusätzlich, die Vernetzung sowohl mit dem Katastrophenschutz als auch mit Einrichtungen der ärztlichen Regelversorgung zu stärken. Die Grünen fordern mehr Kooperation der vorhandenen Strukturen sowie Koordination auf europäischer Ebene, sowohl im Bereich von Notfallkapazitäten als auch in der Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Alles in allem sinnvolle, wenn auch noch sehr grundlegende Konzepte.
Zusammenfassung
Die unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Bürgerversicherung bestehen fort. Die Grünen haben dazu einen interessanten Kompromissvorschlag eines Nebeneinanders von GKV und PKV innerhalb einer Bürger*innenversicherung entwickelt, der inhaltlich aber erst bewertet werden kann, wenn konkrete Details dazu vorgelegt werden. Die CDU nimmt als einzige Partei Bezug auf den konsentierten Vorschlag für eine neue GOÄ. Alle Parteien bekennen sich zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Innovationspotenzial auf dem Weg zur sektorenübergreifenden Versorgung einschließlich der Umwandlung von Strukturen zu einem gestuften Versorgungssystem sehen insbesondere SPD und Grüne. Die SPD avisiert mit der Einführung eines sektorenübergreifenden Vergütungssystems und der Ergänzung der Vergütung durch P4P besonders umfassende Reformen. Die Parteien eint der Anspruch, die Digitalisierung fördern und den öffentlichen Gesundheitsdienst aufwerten zu wollen.
Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl im September 2021 alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten. Die Reihenfolge richtet sich nach den Ergebnissen der Bundestagswahl 2017.
Die Fragen lauteten für alle Parteien:
- Wie stehen Sie zur Einführung einer Bürgerversicherung?
- An welchen Stellen würden Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiterentwickeln?
- Wo sehen Sie die freiberufliche Ärzteschaft in Zukunft?
- Welche Optimierungen an der Grenze der ambulanten zur stationären Versorgung halten Sie für erforderlich?
- Wo sehen Sie weiteren Umstrukturierungsbedarf in der Krankenhauslandschaft?
- Wie wollen Sie die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern?
- Worauf legen Sie bei der weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders wert?
- Was muss sich im Gesundheitswesen unbedingt ändern, um für weitere Pandemien besser gerüstet zu sein
Weitere Artikel zum Thema
20.03.2018 Krankenhaus
Krankenhaus-Report 2018
Bei der Krankenhausplanung in Deutschland ist es schon heute möglich, die Klinikstrukturen qualitätsorientiert zu zentralisieren und zu spezialisieren. Darauf weisen der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2018 zum Thema "Bedarf und Bedarfsgerechtigkeit" hin. Das Krankenhaus-Strukturgesetz hat den Bundesländern dafür schon vor zwei Jahren umfangreiche Möglichkeiten eingeräumt.
19.03.2018 Politik
So denken Ärzte über Gesundheitsminister Spahn
Im Gesundheitsministerium steht nun also Jens Spahn am Ruder. Ist der CDU-Politiker der richtige Mann für den Job? Hat er das Fachwissen und die richtigen Pläne? Der Ärztenachrichtendienst (änd) aus Hamburg fragte in der vergangenen Woche nach der Meinung der niedergelassenen Ärzte. Das Resultat: Zahlreiche Mediziner bescheinigen dem ehemaligen gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion das nötige Vorwissen - bleiben aber trotzdem skeptisch.
16.03.2018 Politik
Online-Fernbehandlung: Chancen der Digitalisierung
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert die intelligente Nutzung neuer Technologien in der medizinischen Versorgung. Beispielsweise könnten durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes, das in der Ärzteschaft aktuell diskutiert wird, die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden. Als einen Bereich nennt der BVMed die Wundversorgung mit Bildübertragungen von Wunden an den behandelnden Arzt und gemeinsamen Videosprechstunden mit Wundspezialisten.
12.03.2018 Politik
AWMF fordert Gesundheitspolitik auf Basis evidenzbasierter Medizin
Das Patientenwohl soll für die künftige Bundesregierung der entscheidende Maßstab aller gesundheitspolitischen Entscheidungen werden. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. begrüßt diese Aussage im neuen Koalitionsvertrag, kritisiert jedoch, dass unerwähnt bleibt, auf welcher Basis gesundheitspolitische Entscheidungen künftig getroffen werden sollen. Die wissenschaftliche Medizin und die Notwendigkeit wissenschaftlich belegbarer Maßnahmen ist mit keinem Wort erwähnt. Patientenwohl kann nur dann erreicht werden, wenn sich künftige gesundheitspolitische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientieren: Nur wenn nachweisbar ist, dass eine gesetzgeberische Maßnahme im Gesundheitswesen im Sinne der evidenzbasierten Medizin ausreichend, zweckmäßig und notwendig ist, dient sie auch dem Wohl von Patientinnen und Patienten. Um das zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Medizin – wie sie in der AWMF versammelt ist – unverzichtbar. „Wir müssen mehr und früher als bislang in gesundheitspolitische Entscheidungen einbezogen werden“, fordert AWMF-Präsident Professor Dr. med. Rolf Kreienberg. Zwar wird im Koalitionsvertrag betont, dass der Dialog auch mit der Wissenschaft intensiviert werden muss, die evidenzbasierte Medizin findet als Grundpfeiler einer wissenschaftlich begründeten Prävention, Diagnostik und Therapie in dem 177-Seiten starken Vertrag jedoch keinerlei Erwähnung. Das sieht die AWMF angesichts der zu lösenden Aufgaben äußerst kritisch. „Die alternde Gesellschaft, die Zunahme chronischer Erkrankungen, Antibiotika-Resistenzen, aber auch die Digitalisierung und der Nachwuchsmangel in vielen Teilen der Medizin stellen uns vor große gesamtgesellschaftliche Herausforderungen“, so Kreienberg. Diese seien nur zu bewältigen, wenn die künftige Bundesregierung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen die Ebenen und Akteure einbinde, die die höchste Kompetenz und Expertise zu einem Thema mitbringen. In der AMWF mit ihren 177 wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften sind alle medizinischen Fächer, die meisten interdisziplinären Themenbereiche und neben Ärzten auch weitere Gesundheitsberufe vertreten. Von diesen wird Wissen gemäß der evidenzbasierten Medizin entwickelt, evaluiert und verbreitet. Daraus entstehen unter anderem Leitlinien, die heute die Basis des ärztlichen Handelns darstellen. Die AWMF garantiert daher mir ihren Aktivitäten und Akteuren eine Gesundheitsversorgung, bei der die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin auf alle Gesundheitsberufe und alle Versorgungsbereiche angewandt werden. Die AWMF begrüßt auch das Anliegen der Koalitionsparteien, die Gesundheitsforschung auszubauen. Damit haben diese eine zentrale Forderung der AWMF in ihrem künftigen Regierungsprogramm verankert. Doch auch hier komme es auf die Ausgestaltung an: Hochschulmedizin, Versorgungsforschung und Medizininformatik können nur im Sinne der Patienten gestärkt werden, wenn auch hier die Grundpfeiler der wissenschaftlichen Medizin zum Maßstab des Handelns werden. Dazu gehöre, dass wissenschaftliches Arbeiten innerhalb der Medizin in Ausbildung und Beruf einen höheren Stellenwert bekomme, wissenschaftliche Studien und Netzwerke gefördert, die individuellen Bedürfnisse der Patienten und das Erfahrungswissen der Experten regelmäßig abgefragt werde und in Aktivitäten einfließen. „Dafür ist die AWMF in Deutschland das Expertengremium, das sich im Interesse des Patientenwohls gerne in die künftige Regierungsarbeit einbringt“, betont Kreienberg.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.