01.07.2010 Fragen&Antworten
Verlängerung des Arbeitsvertrages durch Mutterschutz bzw. Elternzeit
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2010/07/Gesamt_DER-CHIRURG-BDC_07-2010-11.bmp)
Frage:
Eine Assistenzärztin fragt an, inwieweit Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit zu einer Verlängerung der Befristung des Arbeitsvertrages führen.
Antwort:
Nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) können die vorbenannten Zeiten zu einer Verlängerung des Arbeitsvertrages führen. Denn nach § 1 Abs. 4 Ziffer 3 des ÄArbVtrG werden Zeiten des Beschäftigungsverbotes, des Elternzeitgesetzes und des Mutterschutzgesetzes, die eine Tätigkeit der Ärztin nicht zugelassen haben, nicht auf die Dauer der Befristung angerechnet, wenn dies die Weiterbildungsassistentin wünscht. Denn nur im Einvernehmen mit ihr kann eine Verlängerung vereinbart werden.
Sofern dies die Weiterbildungsassistentin also wünscht, sollte sie an den Arbeitgeber herantreten und darauf hinweisen, dass sie die Fehlzeiten aufgrund Elternzeit etc. nachholen möchte und deswegen eine Verlängerung der Befristung wünscht. Diese muss dann nach dem Wortlaut des Gesetzes auch gewährt werden.
Autor des Artikels
![Profilbild von Heberer](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/avatars/14066/ef7edf8524158bbf0b28e82a0ab2a158-bpfull.jpg)
Dr. jur. Jörg Heberer
Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.08.2014 Fragen&Antworten
Darf ein Chirurg auch die Aufklärung von fachfremden Eingriffen übernehmen?
Frage: Ein Oberarzt fragt an, ob er auch die Aufklärung
01.08.2014 Fragen&Antworten
Welche Tätigkeitsschwerpunkte dürfen auf die Visitenkarte?
Frage: Ein niedergelassener Chirurg aus Nordrhein-Westfalen fragt an, welche Tätigkeitsschwerpunkte
01.07.2014 Fragen&Antworten
Müssen Wahlleistungsvereinbarungen eine Vertreterregelung beinhalten?
Ein Chefarzt fragt an, ob er in die Wahlleistungsvereinbarung eine Vertreterregelung für Fälle seiner vorhersehbaren Abwesenheit aufnehmen kann.
01.07.2014 Fragen&Antworten
Muss ein Arzt in Rente erste Hilfe leisten?
Ein Oberarzt in Rente fragt an, ob er als ehemaliger Chirurg bei einem Unglücksfall im privaten Bereich vor allen anderen anwesenden Personen zur Hilfeleistung verpflichtet ist, obwohl er schon seit längerer Zeit in Rente ist.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.