21.03.2019 Politik
Investitionsbedarf der Krankenhäuser
Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und des GKV-Spitzenverbandes
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit deutlich über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dies zeigt die aktuelle Investitions-Analyse für das laufende Jahr 2019, auf die sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt verständigt haben. Die bereits zum sechsten Mal veröffentlichte Analyse von Investitionsbewertungsrelationen soll den Bundesländern helfen, die von ihnen bereitzustellenden Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Derzeit decken die Bundesländer mit ihren Zahlungen aber gerade einmal die Hälfte der benötigten Gelder für Investitionen tatsächlich ab.
Weitere Artikel zum Thema
01.08.2018 Politik
Kabinett beschließt Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) beschlossen. Es folgt den Pflegestärkungsgesetzen I-III der Großen Koalition und setzt unter anderem das "Sofortprogramm Pflege" um.
01.08.2018 Hygiene
329 Millionen Euro für Hygieneprogramm an Kliniken
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal im Zeitraum 2013 bis 2017 mit insgesamt rund 329 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende Hygienesonderprogramm.
30.07.2018 Politik
„Wie es dem Patienten gerade einfällt“
Um die zunehmend überlasteten Notaufnahmen in Deutschland zu entlasten, schlägt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen vor, eine Gebühr einzuführen und erntet dafür viel Kritik. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt diese Idee ab.
26.07.2018 Politik
Terminservice- und Versorgungsgesetz
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 24.07.2018 in Berlin den Entwurf des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz) offiziell vorgelegt. Ziel ist es, gesetzlich Krankenversicherten schneller als bisher zu einem Arzttermin zu verhelfen und Versorgungsalternativen in strukturschwachen Gebieten zu schaffen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.