22.10.2019 Politik
Ärzteschaft fordert Ordnungsrahmen für Digitalisierung
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2019/10/iStock-1056799938_ronstik_Digitalisierung-750x500.jpg)
„Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat das Potenzial, sowohl die Prozesse als auch grundsätzliche Prinzipien der gesundheitlichen Versorgung zu verändern. Diese Veränderungen werden aber nur dann zu Verbesserungen führen, wenn Ärzte und Patienten Vertrauen in die neuen Strukturen und Abläufe entwickeln können.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zur Eröffnung der Tagung „BÄK im Dialog, die Vertrauensfrage in der digitalen Medizin“ in Berlin. Reinhardt forderte eine Gesamtstrategie für den Ausbau der Digitalisierung sowie einen Ordnungsrahmen, der politische, rechtliche und ethische Aspekte umfasst. Im Beisein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte Reinhardt: „Es ist Aufgabe der Politik, einen solchen Rahmen zu setzen. Unser Anliegen ist es, die Politik mit unserem besonderen Blick auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen.“
Inhaltliche Grundlage der Bundesärztekammer-Tagung waren Thesen zur Digitalisierung, die die BÄK in den vergangenen Monaten in Werkstattgesprächen diskutiert hat. BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Peter Bobbert formulierte daraus abgeleitete Kernfragen: „Wo hört die Unterstützung für den Arzt durch Künstliche Intelligenz (KI) auf und wo fängt Substitution an? Müssen wir ethische Leitgedanken für die digitalisierte Medizin formulieren? Sollten wir digitale Anwendungen erst dann in unser Behandlungsangebot übernehmen, wenn ihr Nutzen bewiesen ist?“ Bobbert plädierte dafür, sich intensiv mit diesen und weiteren Fragen zur Digitalisierung zu befassen. „Am Ende müssen Kernanforderungen für eine Digitalisierung stehen, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Patienten ausrichten“, sagte er.
Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, der gemeinsam mit Peter Bobbert dem Ausschuss „Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer vorsitzt, sprach sich in der abschließenden Podiumsdiskussion für einen offenen Umgang mit den neuen digitalen Möglichkeiten aus: „Digitale Angebote werden Ärztinnen und Ärzte nicht ersetzen. Oft brauchen wir für unsere Arbeit alle fünf Sinne. Das kann keine Maschine leisten.“ Richtig angewendet könnten digitale Anwendungen aber sinnvolle Hilfsmittel sein, die die Patientenversorgung weiter verbessern.
Auf deutliche Kritik von Ärztinnen und Ärzten stieß auf der Tagung das Vorhaben der Bundesregierung, dass Krankenkassen ihren Versicherten künftig digitale Versorgungsangebote machen können, ohne die behandelnden Ärzte einzubeziehen. Bodendieck erklärte, dass auch digitale Anwendungen in ein therapeutisches Gesamtkonzept integriert werden müssten. „Es braucht immer einen Verantwortlichen, der Risiken im Behandlungsverlauf erkennen kann. Und das kann nur der Arzt sein.“
Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 18.10.2019
Weitere Artikel zum Thema
29.08.2018 Politik
Patientenbefragung: Terminvergabe und Behandlung sind gut
Seit 2006 führt die KBV quantitative und qualitative Befragungen von Versicherten durch. Sie alle zeigen einen stabilen Trend: ein hohes Maß an Zufriedenheit mit der ambulanten Versorgung.
24.08.2018 Politik
Terminservicegesetz reguliert in Arztpraxis hinein
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ebnet aus Sicht des Vorstands der KBV den Weg in eine „Wünsch-dir-was-Versorgung“ und unterstützt nicht die Behandlung wirklich kranker Menschen. Zu diesem Schluss kamen die drei KBV-Vorstände im Interview mit dem „Klartext“, das die KBV in Ausschnitten vorab auf ihrer Website veröffentlicht hat.
23.08.2018 Politik
Unterschiede zwischen Notfallversorgung und Terminservicestelle
„Wir begrüßen die Bemühungen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung, soweit sie dem Ziel dienen, dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel möglichst frühzeitig Rechnung zu tragen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
22.08.2018 Politik
Ärzte erhalten mehr Geld für Behandlung gesetzlich Versicherter
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich in einer ersten Stufe auf die Anhebung der Honorare niedergelassener Ärzte für 2019 verständigt. Das Gesamtvolumen der Steigerung entspreche rund 550 Millionen Euro.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.