03.05.2019 Politik
Ressource Arzt bleibt knapp: Anstellung und Teilzeit immer beliebter
„Die Ressource Arzt ist und bleibt knapp.“ So fasst Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die wesentlichen Entwicklungen der Ärztestatistik für 2018 zusammen.
„Die Zahlen aus dem Bundesarztregister zeigen, dass sich die Trends, die sich in den Vorjahren abzeichneten, im Jahr 2018 fortgesetzt haben. Die Teilzeitarbeit gewinnt weiter an Beliebtheit, die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten hat sich zudem deutlich erhöht, auf mittlerweile fast 36.300. Das sind fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr“, erklärte der KBV-Chef heute in Berlin.
„Die Zahlen spiegeln allgemeine Entwicklungen wider. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wie überall in unserer Gesellschaft auch für die jungen Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges Thema“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, und fügte hinzu: „Wir müssen alles dafür tun, ihnen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen.“ Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien hier sehr aktiv, wie die zahlreichen Fördermöglichkeiten unter www.lass-dich-nieder.de zeigten.
Bis Ende 2018 waren 175.294 Ärzte und Psychotherapeuten in der vertraglichen Versorgung tätig. Davon waren 148.601 Ärzte und 26.693 psychologische Psychotherapeuten. Die Anzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr bei den Ärzten und Psychotherapeuten um 2.647 erhöht. Im Vergleich zu 2017 stieg die Anzahl bei den Ärzten um 0,8 Prozent, bei den Psychotherapeuten sogar um 5,5 Prozent. Da viele Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeit oder Anstellung tätig sind, liegt der Zuwachs jedoch unter Berücksichtigung des Teilnahmeumfangs tatsächlich nur bei 0,2 Prozent. Leicht gestiegen ist auch das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, auf nunmehr 54,2 Jahre (von 54,1 im Vorjahr).
Solche und viele weitere statistische Informationen sind auf der KBV-Themenseite zum Bundesarztregister abrufbar.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 03.05.2019
Weitere Artikel zum Thema
01.11.2018 Krankenhaus
Bundessozialgericht beschränkt belegärztliche Abrechnung auf die Bettenzahl
Mit Urteil vom 29.11.2017, AZ: 6 KA 33/16 R beschränkt das BSG den belegärztlichen Versorgungsauftrag auf die im Krankenhausplan ausgewiesene Bettenzahl der Fachabteilung. Hintergrund des Urteils ist die Honorarrückforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung: Ein Belegarzt mit fünf Betten hatte mit 898 Belegungstagen die möglichen Belegungstage von 460 Tagen (92 Tage mal 5) weit überschritten.
01.11.2018 Krankenhaus
Notruf aus allen Krankenhäusern an die Politik: Überregulierung und Misstrauensbürokratie im Krankenhaus
Kein anderer Bereich im deutschen Gesundheitswesen hat in den vergangenen Jahren so viele Reformen erfahren wie der Krankenhausbereich. Über die Jahre ist so eine administrative Überregulierung entstanden, die angesichts ihres Umfangs, ihrer Komplexität und Regelungstiefe über alle Maßen hervorsticht.
26.10.2018 Politik
PraxisBarometer zeigt Stand der Digitalisierung in Praxen
Die Digitalisierung ist in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten weit vorangeschritten. Das ergab das erstmals von der KBV in Auftrag gegebene PraxisBarometer, wofür rund 1.750 Ärzte und Psychotherapeuten befragt wurden. Mit dieser Analyse liegt erstmals eine umfassende, repräsentative Erhebung mit belastbaren Zahlen vor, wie KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen am Dienstag bei der Vorstellung des PraxisBarometers sagte.
17.10.2018 Krankenhaus
Marburger Bund fordert grundlegende Reform des DRG-Systems
Der Ansatz ist vielversprechend, das Ergebnis aber widersprüchlich. Zu dieser Einschätzung gelangt der Marburger Bund bei der Beurteilung des Regierungsentwurfs für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.